Fotoshooting Vertrag beim Fotografen wieder anfordern?

3 Antworten

was für ein "Vertrag" soll das denn sein??
Meinst du so einen "TFP Vertrag" wonach du und der Fotograf jeweils die Bilder für sich nutzen können und keiner dem Anderen etwas dafr bezahlt?

Ich werde wohl nie verstehen, wie man auf die Idee kommt da einen "Vertrag" machen zu müssen!! kompletter Quatsch

Man braucht dazu immer nur die Freigabe des jeweils anderen:

Du brauchst da nur dir Freigabe des Fotografen nach §31 UrhG dass du die Bilder für dich nutzen/veröffentlichen darfst und der Fotograf braucht seinerseits nur die Freigabe von dir gemäß $22 KunstUrhG dass er die Bilder auf denen du drauf bist veröffentlichen darf. Keiner braucht seine eigene Erklärung, insofern braucht man auch keinen "Vertrag" sondern eben nur die einfache Willenserklärung des jeweils anderen.
Und deshalb gibt es über diese einfache Willenserklärung hinaus im Grunde auch nichts weiteres speziell zu vereinbaren.

Kann ich die Unterlagen beim Fotografen "anfordern" oder habe ich das Recht nicht mehr?

Nun, meines Wissens gibt es da keine Pflicht jemandem einen Vertrag nochmals auszuhändigen. Ein Vertrag wird normalerweise einmalig geschlossen, hast du ihn verloren ist das vermutlich dein Problem. Zumindest gibt das Gesetz diesbezühlich nichts her. Da mag es dann auf eine gerichtliche Einzelentscheidung oder aussergerichtliche Einigung hinaus laufen, die Frage ist ob es die Sache wert ist da so weit zu gehen nur wegen einer Vertragsausfertigung

Kann ich die Unterlagen beim Fotografen "anfordern" oder habe ich das Recht nicht mehr?

Warum müssen solche Dinge sofort und ohne zwingenden Grund auf die juristische Ebene gehoben werden? Ist es verboten, dort anzurufen und höflich nachzufragen, dass man das oder das nicht mehr finden würde und wie es jetzt so aussähe, man habe ja dann und dann folgendes vereinbart..."? Das kann doch nicht so schwer sein.

Dazu kommt allerdings noch, dass 3 Jahre eine verdammt lange Zeit sein können und der Vertrag evtl. keinerlei Gültigkeit mehr hat, weil er vielleicht zeitlich befristet war. Aber, höflich fragen kostet nichts und wenn ein "Nein, darüber liegen uns keine Unterlagen (mehr) vor.", dann hast du Pech gehabt.

Vielleicht aber wird das auch heute noch so in der Form angeboten, schau also beim Fotografen auf seiner HP nach. Dann machst du halt einen neuen Vertrag und gut ist. Auch kein Problem.

Magnum77 
Fragesteller
 25.04.2024, 08:23

Ich habe den Fotografen angeschrieben und war auch höflich, aber das Resultat war, dass er mich bei Telegramm blockiert hat und über SMS mir nicht antwortet. Ich könnte es noch über E-Mail-Schreiben versuchen, aber ich glaube das bringt nichts.

Lt meiner Google Recherche hat er 50 Jahre Recht auf meine Fotos.

Mein Problem ist, dass ich die Fotos, die er von mir gemacht hat, aus den öffentlichen Plattformen rausgenommen haben möchte und nicht mehr weiß was im Vertrag abgemacht worden ist. Und ich habe ihn gefragt, ob er die Fotos bitte rauszunehmen könnte, aber es kam nichts.

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SirKermit  25.04.2024, 10:32
@Magnum77
Mein Problem ist, dass ich die Fotos, die er von mir gemacht hat, aus den öffentlichen Plattformen rausgenommen haben möchte und nicht mehr weiß was im Vertrag abgemacht worden ist.

Mein Problem ist, dass wenn eine Frage ohne ausreichende Hintergrundinformationen gestellt wird, die Antwort höchstwahrscheinlich ziemlich unpassend sein wird. Wie in diesem Fall.

Das, was im Vertrag vereinbart wurde, ist also bereits erfolgt. Das wäre eine wichtige Info gewesen. Da du eine Löschung begehrst, musst du den Nachweis antreten, was vereinbart wurde. Warum sollte der Fotograf dir dabei ohne zwingenden Grund freiwillig helfen?

Es gibt zwar Aufbewahrungsfristen, aber ob dir das helfen könnte, ist fraglich. Dir bleibt eigentlich nur der Gang zu einem Anwalt und den darfst du selber zahlen.

Lt meiner Google Recherche hat er 50 Jahre Recht auf meine Fotos.

Der Fotograf selber ist und bleibt der Urheber, aber das ist meist nicht das Problem, es sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte. Bei TFP Verträgen, siehe https://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/tfp-shooting-model-release

Urheberrecht vs. Recht am eigenen Bild beim TFP-Vertrag
Häufigster Streitpunkt bei TFP-Verträgen sind die Nutzungsrechte. Grundsätzlich gilt, es sind nicht die Fotos des Models, sondern die des Fotografen vom Model. Urheber der Fotos ist der Fotograf. Damit stehen ihm auch alle Nutzungsrechte zu, er darf die Fotos veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten etc. Nutzungsrechte der Bilder für das Model werden im Bereich der Pay-Shootings zumeist nicht erteilt, dies wird durch die Vergütung abgegolten. Eingeschränkt sind die Nutzungsrechte des Fotografen durch das Recht am eigenen Bild des Models. Dies ist Ausprägung des aus der Verfassung hergeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und wird zudem durch § 22 KUG geschützt, wonach „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt“ werden dürfen.

Es wird strittig werden, ob du genau diese Art von Einwilligung gegeben hast oder nicht, aber das ist halt ein Thema eines Rechtsanwaltes.

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Der Fotograf ist nicht dein persönlicher Cloudspeicher. Er hat dir die Fotografien geliefert, damit ist euer Kaufvertrag abgeschlossen. Außer es wurde in den Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart.

Gegen anrufen/emailen und höflich nachfragen spricht allerdings nichts. Wenn du Glück hast, sind die Daten noch irgendwo gespeichert, aber ich würde nicht davon ausgehn.