Flugticket stornierung durch ablehnung des visums?

6 Antworten

Mal die Bedingungen für die Rückerstattung lesen und schaun ob sowas explizit ausgeschlossen ist..

Wenn er den beliebig stornierbaren Normaltarif gebucht hat, dann braucht er keinen Stornogrund.

Für eine Reiserücktrittsversicherung wäre das mit Sicherheit kein Versicherungsfall ... ist eigenes Verschulden den Flug zu buchen bevor das Visum da ist, oder wenn der Pass abgelaufen ist.

"Flug gebucht mit stornierungsschutz"
Was genau steht denn im Vertrag, in den Bedingungen für den Stornierungsschutz?
Da ist doch sicherlich ganz genau aufgelistet, für welche Stornierungs-Ursachen dieser Schutz gilt.
Wenn Probleme mit dem Visum da nicht genannt sind, dann gilt der Schutz dafür nicht. Jeder Vertrag leistet nur das, was im Vertrag vereinbart ist.

Wenn Visum-Probleme nicht Bestandteil des Vertrags sind, dann gilt der Schutz in diesem Fall nicht.

Ist doch logisch, dass die die Ursachen der Stornierung eingrenzen, sonst will der Nächste sein Geld zurück, wenn er storniert wegen schlechtem Wetter, oder weil er keine Lust mehr hat, oder weil er Streit mit der Freundin hat, oder...

Das ist sicherlich ähnlich wie bei einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die zahlt auch nur im Fall von plötzlicher Erkrankung, Todesfall,...
Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung würde nichts zahlen, wenn eine Reise wegen Visums-Problemen storniert wird.

Wir können die Bedingungen des Storno Schutzes nicht erraten. Wenn ein nichtausgestelltes Visum als Grund nicht anerkannt wird, liesse sich im Kleingedruckten des Vertrags doch leicht nachschauen, ob die Airline Recht hat. Ohne die Details des Schutzes zu kennen würde ich behaupten, dass ein Visum nicht unter die Storno Bedingungen fällt.


eventhelfer  30.06.2017, 21:00

"Kein Visum erhalten" steht jedenfalls nicht in den Bedingungen. Anspruch auf Versicherungsleistung besteht, wenn der Rücktritt vom Flug aus einem der folgenden Gründe erfolgt: • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft einer versicherten Person oder einer Risikoperson. • Tod von Tante, Onkel, Nichte oder Neffe. • Impfunverträglichkeit einer versicherten Person. • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruchdiebstahl). Als erheblich gilt ein Schaden am Eigentum durch die vorgenannten Ereignisse, wenn die Schadenhöhe mindestens € 2.500 beträgt. • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (Kopie des Arbeitsvertrages – inkl. Kontaktdaten des ehemaligen Arbeitgebers). • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person, sofern diese bei der Buchung der Reise arbeitslos gemeldet war (Kopie des Arbeitsvertrages). • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst. • Diebstahl von Reisedokumenten/ Ausweispapieren der versicherten Person am Tage (innerhalb 24 Stunden) vor dem geplanten Reiseantritt

Nichts, es ist nicht in der Verantwortung der Fluglinie, wenn er das Vidum nicht bekommt. Das ist kein Stornogrund