Flucht vor der Polizei Geldstrafe?

6 Antworten

Das bloße Wegrennen ist nicht verboten und keine Straftat.

Solange der Polizist ohne Fremdeinwirkung durch euch (schubsen, treten oder sonst was) gestürzt ist, handelt es sich nur um einen Arbeitsunfall bei den Polizisten.

Wenn der Chef sagt ich soll den Hof kehren und ich hol mir dann einen Hexenschuss beim Besen tragen, hat der Chef auch keine Schuld dran.

Was bleibt ist Diebstahl (oder Beihilfe) und was sonst noch alles passiert ist, aber hier weggelassen wurde.

Jetzt soll auch noch der Beamte schuld sein, weil er "inkompetent beim Rennen ist"?

Wer hat denn vorsätzlich Diebstahl begangen, ist vom Tatort weggerannt? Ohne Eure kriminelle Aktion wäre der Polizist erst gar nicht gestürzt.

Man läuft nicht weg, das ist ganz simpel. Dein Wegrennen hat dazu geführt. Das ist schonmal direkt Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dann noch diese Folge. Ja, kannst du dir ans Bein binden.

Diebstahl, Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Körperverletzung.

Ich hoffe, daß der Polizist bleibende Schäden geltend macht, damit Du sein Leben lang zahlst.

Wenn der Polizist dich auffordert, stehenzubleiben, bist du verpflichtet, stehenzubleiben. Ansonsten ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Mein Mitleid mit dir ist sehr begrenzt.