Fitnessstudio trotz Insolvenz?

1 Antwort

Dagegen spricht nichts, wenn du die Beträge aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlst. Es wird immer wieder mal behauptet, dass man keine "neuen Schulden" oder ähnliches machen dürfte, dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage. Das erschließt sich ja schon für den Laien, denn dann könnte der Schuldner überhaupt nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.


wiki01  21.05.2024, 13:12

Zitat: Um die Voraussetzungen der Restschuldbefreiung zu erreichen, muss der Schuldner sich an folgende Obliegenheiten bzw. Pflichten halten:

.. //.. Der Schuldner sollte keine neuen Schulden machen. Neue Schulden in unangemessener Höhe führen zur Versagung der Restschuldbefreiung.

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Monika1960es 
Fragesteller
 21.05.2024, 13:15
@wiki01

Es sind hier keine neuen Schulden, sondern ist ein Abonnement, dass ich bezahle

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Ronox  21.05.2024, 18:21
@wiki01

Was für ein Zitat soll das sein? Sicherlich nicht aus der InsO. Mal abgesehen davon, dass selbst hier von "unangemessener Höhe" die Rede ist. Der einzige Restschuldbefreiungsversagungsgrund in der Inso hierzu findet man in § 290 I Nr. 4 InsO. Die meisten verstehen aber nicht, dass die Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch die Begründung der neuen Verbindlichkeiten beeinträchtigt sein muss. Dieser Fall kann hier nicht eintreten.

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