Finanziert der Staat die Reifen?

4 Antworten

Die StVO § 3 ist da recht eindeutig:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ...

RedPanther  30.05.2025, 14:43

Da hättest du gerne auch noch Satz 4 mit zitieren können:

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Natürlich nicht.

Man hat als Autofahrer selbst die Verantwortung, in was man rein fährt. Wir haben sogar eine Vorschrift, dass man jederzeit so fahren muss, dass man auf der überblickten Stelle anhalten kann.

Wenn eine Pfütze so heftig ist, dass du da nicht schadlos durchfahren kannst, dann ist es dein privates Ding, wenn du trotzdem durchfährst.

Genauso, wenn ein Baum auf der Straße liegt. Da brauchst du auch nicht reinzufahren und dann Geld vom Staat für eine neue Windschutzscheibe fordern. Sondern einfach vorher anhalten (was du kannst, wenn du dich an die StVO gehalten hast) und wenn's nicht geht, dann halt umdrehen und eine andere Route fahren.

Es gibt eine "Verkehrssicherungspflicht, die gilt für privat, Staat, Stadt und Land...

Da kannst Du vielleicht Schadenersatz erzielen!

Versuch kostet ja nichts!

Ich kenne keinen der so etwas macht.

Bei uns in Deutschland leisten sich die Straßenträger für solche Fälle meist eine Haftpflichtversicherung, die das Problem ordnet.

Von der Felge über Reifen bis zum Lenkgetriebe wenn es sein muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung