Film der länger als 22 Uhr dauert, als 15-jährige ansehen?

6 Antworten

Mit 15 muss die Filmvorführung um 22 Uhr beendet sein, in eine Vorstellung die länger geht, darfst Du nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

Siehe JuSchG §11 Abs.3:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html

Hallo, so sind die Gesetzesvorgaben bzw. "Uhrzeiten", bzw. FSK und USK usw....daher die Einteilung gem. Altersstufen: "0" = keine Altersbeschränkung, 6, 12, 16 und 18 Jahre und die "indizierten" Flime natürlich...LG

Ja genau so ist das und riskieren würd ichs auch nicht da sie eh deinen Ausweis sehen wollen. War bei mir auch so:D