feuer innerorts verboten?

5 Antworten

Grillen und Lagerfeuer sind erlaubt, solange der Brandschutz gewährleistet ist. Beläßtigungen dadurch sind von Nachbarn zu ertragen, solange solche Ereignisse im üblichen Rahmen stattfinden und nicht durch z.B. Kleingartenkolonie-Vereinbarungen anderweitig eingeschränkt sind. Das Verbrennen von Abfall und anderen Materialien außer Holz und Kohle ist generell Genehmigungs- und die Anlagen Abnahmepfichtig.

wenn er davon viel und sehr oft was verbrennt dann ist es nicht erlaubt dann rufe zur sicherheit mal das ordnungsamt an .

er müsste es anmelden..Vorallem, wenn er es anscheinend so oft und vorallem lange macht..

Als mein Nachbar das mal gemacht hat, habe ich die Feuerwehr gerufen mit dem Hinweis, das es dort qualmt und ich Angst habe, das die Gartenlaube brennt. Er bekam von der Polizei eine Anzeige und musste den Feuerwehreinsatz bezahlen. Seitdem haben wir hier alle Ruhe vor ihm. Wohne aber auch mitten in Hamburg, könnte mir vorstellen, das es in ländlichen Gegenden anders und großzügiger geregelt ist..

danke euch allen für die antworten ja das ist eine gute idee werde mich morgen mal ans ordnungs amt wenden und mal sehen ob die mir da ein tip geben können .falls alles nix hilft na dann ruf ich halt auch mal die feuerwehr^^