Fenster undicht,Zugluft kommt rein,muss ich vor Verkauf/Übergabe der Wohnung die Fenster am"abdichten" ( Holzfenster,ca. 30 Jahre alt)?
2 Antworten
fenster gehören zum gemeinschaftseigentum und dürfen von dir nicht einfach ausgewechselt werden.
es kommt drauf an, was ihr im Kaufvertrag ausmacht
Lysandra13
07.03.2019, 18:54
@Maskos1
Du musst gar nichts machen, wenn nichts im Kaufvertrag steht...
@Lysandra13
Naja da sind halt allgemeine Sachen drin,aber der Notar meinte schon,dass die Wohnung 30 Jahre alt ist und man nicht erwarten kann, dass alles intakt ist,Gebrauchsspuren normal sind etc.
Bezüglich der Fenster wurde nichts vereinbart,das sind 30 Jahre alte Holzfenster.
Lysandra13
07.03.2019, 18:49
@Maskos1
Antwort überhaupt gelesen?
aber wenn nichts im Kaufvertrag steht musst du auch nichts machen
Der Vertrag ist doch schon unterzeichnet - welche Vereinbarungen wurden getroffen?
Wenn die Fenster ausgetauscht werden müssten, dann erst mit Erlaubnis,richtig?!Ich versuche da einfach neue Dichtungen anzubringen,vielleicht hilft es.