Fenster undicht,Zugluft kommt rein,muss ich vor Verkauf/Übergabe der Wohnung die Fenster am"abdichten" ( Holzfenster,ca. 30 Jahre alt)?

2 Antworten

fenster gehören zum gemeinschaftseigentum und dürfen von dir nicht einfach ausgewechselt werden.

es kommt drauf an, was ihr im Kaufvertrag ausmacht


Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:53

Wenn die Fenster ausgetauscht werden müssten, dann erst mit Erlaubnis,richtig?!Ich versuche da einfach neue Dichtungen anzubringen,vielleicht hilft es.

Lysandra13  07.03.2019, 18:54
@Maskos1

Du musst gar nichts machen, wenn nichts im Kaufvertrag steht...

Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:57
@Lysandra13

Naja da sind halt allgemeine Sachen drin,aber der Notar meinte schon,dass die Wohnung 30 Jahre alt ist und man nicht erwarten kann, dass alles intakt ist,Gebrauchsspuren normal sind etc.

Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:47

Bezüglich der Fenster wurde nichts vereinbart,das sind 30 Jahre alte Holzfenster.

Lysandra13  07.03.2019, 18:49
@Maskos1

Antwort überhaupt gelesen?

aber wenn nichts im Kaufvertrag steht musst du auch nichts machen

Der Vertrag ist doch schon unterzeichnet - welche Vereinbarungen wurden getroffen?


Maskos1 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:46

Bezüglich der Fenster nichts.