Fehler im Vertrag, wer haftet als Azubi?

3 Antworten

Ein Azubi haftet grundsätzlich für Fahrlässigkeit und Vorsatz nach § 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 276 BGB (vgl. auch BAG, Urteil vom 18.04.2022, 8 AZR 348/01).

Vorsatz schließe ich zunächst einmal aus. Dies würde zu einer vollen Haftung bei vorsätzlichem Pflichtverstoß mit Schadensbegründung unter Vorsatz führen (so BAG, Urteil vom 18.04.2022, 8 AZR 348/01).

Hier ist die Frage nach der Fahrlässigkeit offen. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Die Rechtsprechung hat aber auch hier nochmal Unterscheidungen getroffen (leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit). Im Grundsatz geht man bei leichter Fahrlässigkeit von keiner Haftung aus, bei mittlerer zu anteiliger Haftung und bei grober Fahrlässigkeit zu voller Haftung aus. Was nun bei dir zutrifft, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden müssen. Da du deinem Ausbilder den Vertrag gezeigt hast, spricht einiges für leichte Fahrlässigkeit. Problematisch ist es natürlich dies nachzuweisen, wenn der Ausbilder dies bestreitet. Ggfs. kann jemand zumindest bezeugen, dass du zum Ausbilder mit dem Vertrag gegangen bist. Das sind zwar nur Indizien, aber auch dies würde dann wider für dich sprechen.

Ebenso ist entscheidend, ob zur Haftung etwas im Ausbildungsvertrag oder ein eventueller Tarifvertrag geregelt ist. Dies wäre vorrangig (§ 276 Abs. 1 BGB).

wer haftet als Azubi?

Der Ausbildende! (Das ist nicht der Ausbilder! Den kann der Ausbildende ggfs dafür haftbar machen, dass er seine Kontrollpflichten offensichtlich nicht korrekt ausgeführt hat.)

Der Azubi ist nicht haftbar. Das wäre nur dann möglich, wenn der Fehler grob fahrlässig wäre. Und davon kann hier kaum ausgegangen werden.

Ja, im dritten Lehrjahr kann man dich durchaus mit der Bearbeitung von Verträgen betrauen. Du musst das ja schliesslich auch lernen. Und genau da steckt doch die Kontrollpflicht des Ausbilders: du sollst es lernen! Damit ist nicht gesagt, dass du das fehlerfrei hin bekommen musst - selbst wenn du das schon häufiger fehlerfrei gemacht haben solltest.

Deine Vorgesetzten sind bei diesen Beträgen immer dazu angehalten, deine Arbeit zu prüfen und dir ggfs. aufgetretene Fehler zu zeigen.

dieser streitet diese allerdings ab,

Womit er dann doch zugibt, dass er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat und somit erst Recht ein Problem am Bein hat.....


samuel2wt6 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 14:28

Hallo Arni, vielen Dank für deine Antwort,

Allerdings weiß ich nicht ob das grobe Fahrlässigkeit ist. Ich meine ja, der Fehler ist mir unterlaufen aber war nicht mit absicht. Und Fahrlässig war das auch… aber grob? Ich weiß es nicht…

ArniD  06.11.2024, 15:26
@samuel2wt6

Ich denke nicht. Es hat doch noch jemand unterschrieben aus dem Autohaus, verstehe ich das richtig? Dann hätte er nochmal gucken müssen