Familiengericht?Jugendamt?

3 Antworten

Das Jugendamt fürchtet um die Sicherheit und die Gesundheit des Kindes. Könnte ja sein, dass der Partner irgendwann auch das Kind schlägt. Und selbst wenn das nicht der Fall ist, geht es an einem Kind nicht spurlos vorüber, wenn es Gewalt miterlebt. Wenn die Mutter bei einem gewalttätigen Partner bleibt, ist das ihre Entscheidung. Aber für Jugendamt und Familiengericht steht das Kindeswohl an erster Stelle. Normalerweise wird ein Kind auch nur dann aus der Familie genommen, wenn es wirklich nicht anders möglich ist. Und das Jugendamt traut der Mutter wohl nicht zu, dass sie ihrer Fürsorgepflicht nachkommt, in dem Punkt, dass sie ihr Kind vor psychischen (oder auch (physischem) Schaden bewahrt durch den Partner bewahrt. Auch wenn das Kind sonst gut versorgt und sie in anderer Hinsicht eine gute Mutter ist. Und die Anrufung des Familiengerichtes zeigt, dass das Jugendamt dringenden Handlungsbedarf sieht.


Mama123608 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 13:12

Vielen Dank damit hast du mir auch schon geholfen

Jaaa aber da Frage ich mich wenn jetzt JA ein Bericht ans familiengericht schreibt was kann das gericht in dem Moment dem Jugendamt anfordern ?

Entweder das Gericht glaubt ihr die Trennungsabsicht und beendet das Verfahren ohne jede Auflagen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich.

Für wahrscheinlich halte ich es, dass das Gericht den Fall intensiv erörtert und dann irgendwelche Auflagen beschließt, damit das Kindeswohl gesichert ist, aber Mutter und Kind zusammen bleiben können.

Oder das Gericht glaubt der Mutter überhaupt nicht, sieht eine Kindeswohlgefährdung durch das ständige Miterleben häuslicher Gewalt und entzieht das Sorgerecht. Ein Vormund würde dann einen Antrag auf stationäre Unterbringung des Kindes stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Mama123608 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 20:09

Da sie sich ja auskennen

Kann ein Gericht auch entscheiden wenn das Jugendamt die Akte dort hin schreibt das eine Herausgabe des Kindes Stadt finden soll und so hatte ich es Mal gelesen das ein Gericht auch ohne Anhörung entscheidet

Mfg

SkR1997  04.04.2025, 22:43
@Mama123608

Ja, das ist im Rahmen der einstweiligen Anordnung möglich. Eltern können dann aber eine Anhörung beantragen, dann kommt es im Nachgang zum Gerichtstermin. Da sind die Kinder dann aber in der Regel schon fremduntergebracht und dann wird über die mögliche Rückführung gesprochen.

Mama123608 
Beitragsersteller
 05.04.2025, 21:57
@SkR1997

Vielen Dank für die Infos dann werde ich Mal mit meiner Freundin nochmal reden das es sowas auch passieren kann

Wenn dieses ewige 'doch zurück zum Papa' schon oft vorgekommen ist, stellt das in dem Fall ganz klar eine Kindeswohlgefährdung dar.

Da sieht's ganz eng aus. Das Jugendamt wird ganz genau schauen, wie eine Entscheidung ausfällt,kann man hier nicht sagen. Wenn sie das Kind in Obhut nehmen, wird er am Ende eines langen Prozesses in einer Pflegefamilie untergebracht. Wenn die sich das noch weiter anschauen, wird sie unangekündigt UND regelmäßige Besuche vom JA erhalten. Es wird in keinem Fall lustig. Aber gut, diese Situation erfordert einige Maßnahmen zum Schutz des Kindes. Klein reden oder Runterspielen kannan da nichts. Es IST Kindeswohlgefährdung wenn sie sich immer wieder auf den Idioten einlässt. Sorry, ich will ihr nichts unterstellen, aber egal wie naiv sie auch ist, sie sorgt nicht gut für ihr Kind, wenn es solche Situationen erleben muss. Das JA wird sie nicht einfach weiter gewähren lassen, da das Kind bereits jetzt durch die Erlebnisse traumatisiert sein dürfte.