Fahrzeugschein Zusatzeintragung - was bedeutet sie?!
Hallo! Mein Partner hat vor kurzem ein Auto gekauft und in seinem Fahrzeugschein gibt es eine Zusatzeintragung, aus der wir nicht schlau werden. Kann vielleicht jemand helfen und erklären, was es beudett? :)
Hier das Durcheinander:
ZU S.1:WAHLW.2ZU G:BIS1091ZU F.1/F.2:+50 B.ANH-BETR. WW.AHK LT.EGTG/ABEDATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 26.02.1998*
Einzige Vermutung unsererseits: Könnte es was mit einer Hängerkupplung zu tun haben? Der Wagen hat aber keine... Wäre auf jeden Fall super, wenn uns das mal jemand erklären könnte :)
Besten Dank im vorraus,
Sharon
3 Antworten
Zu S.1 Wahlweise 2 bedeutet wahlweise die Anzahl Sitzplätze wie unter S.1 angegeben oder 2 Sitzplätze. Bedeutet wohl umklappbare Rückbank.
G bedeutet wie hoch das Leergewicht ist, diese Eintragung bedeutet dass es bis zu 1091Kg sein kann, je nach Ausrüstung/Ausführung.
F.1/F.2 bedeutet das zulässige Gesammtgewicht. Sollte man eine Anhängerkupplung anbauen (was man ja jetzt nicht mehr eintragen lassen muss) dürfen 50Kg Stützlast zum zulässigen Gesammtgewicht dazukommen.
Alles gewöhnliches Zeug, Nichts Besonderes.
Hey Sharon93,
auf deutsch übersetzt bzw. ergänzt könnte es folgendes heissen:
zu S.1: wahlweise 2 zu G: bis 10/91 zu F.1/F.2: + 50 bei Anhänger-Betrieb, wahlweise Anhängerkupplung
für den Rest muß ich leider passen:
LT.EGTG/ABEDATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 26.02.1998*
Gruß siola
Am Besten beim TÜV anrufen