Fahrzeug gekauft, stand draußen jetzt ist mir jemand drauf gefahren was nun?

9 Antworten

Die Versicherung muss natürlich bezahlen. Egal was auch immer beschädigt wurde. Wenn das Auto abgemeldet war darf es natürlich nicht auf der öffentlichen Straße stehen, das ist aber in dem Fall egal.

Ob aber die Person, die noch in den Papieren steht, das Geld für die Reparatur und Wertminderung kassieren darf, und du dann auf dem Schaden sitzen bleibst, das kann ich dir auch nicht sagen. Wenn du Mitglied im ADAC bist bekommst du dazu aber eine kostenlse Rechtsberatung.

Ach herrlich. Ich mag solche Fachfragen in Laienforen. Warum nimmst du nicht einen Hörer in die Hand und rufst einen Anwalt. Gleichzeitig kannst du auch noch die Polizei anrufen, die werden wegen der Fahrerflucht auch großes Interesse zeigen. Aber das ganze ist ohne Gewähr zu werten. Ich bin ja nur ein Laie.


wattdennnu2  19.05.2025, 13:39
Warum nimmst du nicht einen Hörer in die Hand und rufst einen Anwalt.

Wieso? Hier gibt es doch hilfreiche Antworten!

Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen war, darf es genaugenommen nicht auf öffentlicher Straße geparkt werden. Da könnte es sein, dass die Versicherung komische Fragen stellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wattdennnu2  19.05.2025, 13:36
Da könnte es sein, dass die Versicherung komische Fragen stellt.

Nein.

War das Auto denn noch auf den Vorbesitzer zugelassen? Denn ohne Zulassung darf es nicht im öffentlichen Raum stehen. Daher kannst du da noch Probleme bekommen .
Aber unabhängig davon ist dein Eigentum zu Schaden gekommen und dafür muss der Unfallverursacher (seine Versicherung) haften.

Dein Eigentum wurde beschädigt, das reicht aus