Fahrzeug Finanzierung was bei Todesfall?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
In der Frage steht, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden sollte und dies vor Zeugen. Im Vertrag ist sie nun nicht aufgeführt.

Ist aber nicht abgeschlossen worden. Es gibt zwar Zeugen, das er das machen wollte. Aber als es dazu kommen sollte, also zur Unterschrift, da war kein Zeuge da. Und es gab keine Unterschrift.

Stellt sich mir die Frage warum B als Vertagshändler das Fahrzeug weit unter Wert verkaufen darf obwohl es ihm mit Sicherheit möglich gewesen wäre einen reellen Zeitwert zu erzielen. Klar freie Marktwirtschaft, aber hier scheint irgendwie etwas nicht ganz mit rechten Dingen zu zugehen. Hier wird bewusst den Erben finanziellen Schaden zu gefügt.

Nein, wurde nicht. Die Erben haben ja selbst gesagt, dass sie die Raten nicht begleichen können. Ich nehme an, sie haben sich das auch durchgerechnet mit dem Erbe.
Wie würde C wohl reagieren wenn alle in Frage kommenden Hinterbliebenen ihr Erbe ablehnen würden. Müsste B dann evtl an C die Differenzsumme entrichten?

C würde auf dem fehlenden Betrag sitzen bleiben.

Natürlich istvdas zulässig wäre das selbe wenn ich ein vertrag mache und 50 euro pro monat bezahle und es dann für 200 verkaufe den rest muss man zahlen und nicht er sondern du

verreisterNutzer  12.07.2019, 01:41
  1. In der Frage steht, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden sollte und dies vor Zeugen. Im Vertrag ist sie nun nicht aufgeführt.
  2. Stellt sich mir die Frage warum B als Vertagshändler das Fahrzeug weit unter Wert verkaufen darf obwohl es ihm mit Sicherheit möglich gewesen wäre einen reellen Zeitwert zu erzielen. Klar freie Marktwirtschaft, aber hier scheint irgendwie etwas nicht ganz mit rechten Dingen zu zugehen. Hier wird bewusst den Erben finanziellen Schaden zu gefügt.
  3. Wie würde C wohl reagieren wenn alle in Frage kommenden Hinterbliebenen ihr Erbe ablehnen würden. Müsste B dann evtl an C die Differenzsumme entrichten?
0

Ob oder warum die Restschuldversicherung nicht abgeschlossen wurde, läßt sich wohl nicht mehr nachweisen bzw beweisen. Auch wenn es dazu einen Zeugen gab, steht der jetzt eben alleine da. Tatsache ist, daß diese Versicherung nicht existiert. Daher ist die weitere Diskussion darüber hinfällig.

Was den verkauf angeht, ist das etwas zweischneidig. Die Bank als Kreditgeber darf im Regelfall nicht einfach an den nächstbesten Interessenten für "einen Appel und ein Ei" verkaufen. Da gilt es schon, den höchstmöglichen Preis zu erzielen. Wobei im Rahmen einer Zwangsverwertung die Banken mit max 2/3 des Zeitwertes rechnen.

Jetzt das Interessanteste... So lange es keinen Erbschein gibt bzw das Erbe nicht angenommen wurde, ist erst mal keiner der Hinterbliebenen zu irgend etwas verpflichtet. Wenn man zB weiß, daß die verstorbene Person von "der hand im Mund lebte", das Haus mit Hypotheken belastet ist und selbst das Auto nicht bezahlt ist, kann man ggf schon vorher das erbe ausschlagen. Damit hat man dann keine Verpflichtung mehr, die Schulden des Eblassers zu bedienen. Ist aber auch bei allen anderen Dingen raus. Und wenn der Schatz im Keller noch so groß ist...

Nimmt man allerdings das Erbe an, tut man das mit allen Rechten und Pflichten und tritt damit die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an.Wobei... vericherungen und Verträge können schon mit Sonderkündigungsrecht aufgehoben werden!

verreisterNutzer  12.07.2019, 09:55

Danke, in deiner Antwort wurden genau die Punkte angesprochen um die es geht. Das ist auch ganz meine Meinung. Habe im Bekanntenkreis gerade so einen Fall. Hatte den Hinterbliebenen geraten das Erbe abzulehnen, da allem Anschein nach noch weitere Schulden vorhanden sind. Beide Hinterbliebene können die gesamte Masse an Ausständen auf keinen Fall Finanziell stemmen.

0
Nun will C von den Erben die Differenz bis zum noch ausstehenden Kreditvertrages haben.
Ist dies zulässig?

Ja - denn für den Käufer war aus den Verkaufsunterlagen ersichtlich, dass eine Restschuldversicherung nicht im Vertrag beinhaltet war.