Fahrtkosten zu Bewerbungsgespräch - Arbeitgeber möchte nicht zahlen!

13 Antworten

Nun, ob Deine Anfrage nach der Erstattung ok ist oder nicht, das mag ich nicht entscheiden, eben weil es hier schon andere entsprechend getan haben.

Fakt ist (so jedenfalls bei ausgeschriebenen Jobangeboten)... erwähnt der Ausschreibende in der Stellenanzeige nicht, das Fahrtkosten nicht übernommen werden, so hat er diese selbstverständlich auch zu zahlen. Das ist Fakt und dazu gibt es zahlreiche Urteile.

Bei Dir handelt es sich jedoch um eine telefonische Vereinbarung. Hier hättest Du schon im Vorfeld das Thema ansprechend müssen, zumal es ja auch keine Kleinigkeit ist mal eben 500 Kilometer durch die Republik zu fahren. Somit würde hier eine Erstattung von 150 Euro zu Buche schlagen.

Achte zukünftig was in der Stellenausschreibung erwähnt wird. Mache Dich vorab schlau und finde für Dich die Entscheidung ob Du es in Kauf nehmen möchtest auch mal weite Strecken ohne Erstattung zu bezahlen....

Wer fragt bekommt Antworten und muss sich dann später nicht ärgern

Tja, da wirst du auf den Kosten sitzen bleiben, denn du hast nichts gegen diesen Arbeitgeber in der Hand, mit dem er sich dir gegenüber verpflichtet hätte.. Für die Zukunft müßtest du Folgendes beachten:

zuerst Antrag bei der Arbeitsagentur auf Übernahme der Bewerbungskosten stellen, dann erst die Fahrten antreten und zum Schluß beim Amt abrechnen.

Im Nachhinein werden sie dir die Kosten aber nicht anerkennen. Antrag muß immer vorher erfolgen.

keulenman  29.07.2014, 07:34

Wo steht denn hier was von Arbeitagentur?

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hejude  29.07.2014, 07:36
@keulenman

@keulenman, im Gegensatz zu dir denke ich für den Fragesteller einen Schritt weiter.

Aber vielleicht liest du dir meine Antwort nochmal richtig durch. Dann hast du auch eine Chance, sie zu begreifen.

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JungerMann87 
Fragesteller
 29.07.2014, 08:15
@hejude

Nicht die Arbeitsagentur ist dazu verpflichtet zu zahlen! Der AG ists, wenn ers nicht vorher ausschließt!

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verreisterNutzer  03.08.2014, 22:55
@JungerMann87

So ist es!!!!

Ich weiß gar nicht, was die Leute hier lamentieren - ich habe (nach entsprechend scharfer) schriftlicher Anforderung (alle !!) potentiellen Arbeitgeber davon überzeugen können, mir die Kosten zu überweisen.

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dein Problem steht rechtlich auf wackligen Füßen. Der schlaue AG schließt es in der Einladung zum Vorstellungsgespräch aus, das Fahrtkosten übernommen werden.

http://arbeits-abc.de/kostenerstattung/

JungerMann87 
Fragesteller
 29.07.2014, 08:34

Der "dumme" Arbeitgeber hat aber genau das nicht getan ;)

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Wenn ein Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht übernehmen möchte, muss er das auf dem Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch schriftlich ausschließen.

Du wurdest mündlich eingeladen und der Arbeitgeber hat dabei nicht mal erwähnt, dass er die Fahrtkosten nicht übernehmen möchte. Also konntest du von einer Fahrtkostenübernahme ausgehen. Zumal eine Anreise von 500 km kein Pappenstiel ist.

Ich würde einen Brief schreiben und um Erstattung der Fahrtkosten bitten, deine Bankverbindung drauf und einen Satz dazu, bis wann du den Geldeingang erwartest. Am besten per Einschreiben schicken.

JungerMann87 
Fragesteller
 29.07.2014, 08:25

Endlich jemand, der sich mit dem geltenden Recht auskennt :) Genau in dieser Richtung hatte ich mir die Antworten erhofft - gesetzlich ists ja klar, dass der AG zu zahlen hat, nur ist die Frage, wie ich das durchsetze - und da gibst du mir einen ersten wertvollen Tipp! Danke dafür!

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holunder61  29.07.2014, 08:40
@JungerMann87

Wenn das Geld nicht kommen sollte in der Frist, kannst du einmal anmahnen, musst du aber nicht.

Dann würde ich einen Mahnbescheid zustellen lassen.

Wenn er die Kosten nicht übernehmen will, muss der Arbeitgeber das mitteilen. Ist dann halt so, aber so unfair geht gar nicht.

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Sorry aber wenn nicht explizit in einem Schreiben des potenziellen Arbeitgebers erwähnt wird, das entstandene Fahrtkosten erstattet werden, dann musst du die natürlich selbst bezahlen! Natürlich kommt so etwas schlecht, wenn du sofort mit einer Kostenübernahme ankommst. Und außerdem hast du KEIN RECHT auf Kostenübernahme. Das obliegt allein dem Arbeitgeber, ob er die Kosten deckt oder nicht. Beim nächsten mal besser machen.

JungerMann87 
Fragesteller
 29.07.2014, 08:14

Rechtlich ists genau andersrum: Der AG muss im Vorfeld die Kostenübernahme ausschließen, sonst ist er dazu verpflichtet!

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