Fahrschule Grundbetrag zurück?

1 Antwort

In der Anmeldung (Grundbetrag) sind neben dem Lernmaterial für gewöhnlich auch die Theoriestunden mit abgedeckt, zusätzlich dazu aber natürlich auch noch die Verwaltungskosten die entstehen, um dich als Fahrschüler anzulegen und zu betreuen.

Alles, was du nicht in Anspruch genommen hast solltest du zurückfordern können, in erster Linie dürften das aber die Theoriestunden sein die zwar abgedeckt waren, dir aber nicht erbracht wurden.

Genaueres müsstest du aber tatsächlich mal in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen, darin ist alles geregelt. Darin müsste auch ausgewiesen sein wie hoch die Kosten für eine theoretische Unterrichtsstunde sind, 14 Doppelstunden/Lektionen (28x 45 Minuten) sind es in der Summe. Wenn du Lernmaterial erhalten hast (bspw. Zugang zu einer Lern-App), dann sind die Kosten nicht rückerstattungsfähig, in diesem Fall wurde dir dann aber auch eine Leistung erbracht.

Schau aber mal im Vertrag was darin geregelt ist und dann melde dich bei der Fahrschule.