Fahrschule?

2 Antworten

Der Fahrlehrer ist kein z. B. Arzt und unterliegt somit keiner Schweigepflicht.

Ob seine Auskunftsfreudigkeit moralisch in Ordnung ist, ist eine andere Frage.

Es ist deine Entscheidung, ob du ihn darauf ansprichst.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Er darf, da es hier keine Schweigepflicht gibt.

Dennoch solltest Du ihm sagen, dass Du das nicht in Ordnung findest.