Fahrrad versperrt mein Kellerabteil, ist das erlaubt?

7 Antworten

Du hast das Recht, den Zugang zu deinem Eigentum durchzusetzen. Wenn z.B. jemand mit seinem Fahrradschloss auch dein Fahrrad mit angekettet hätte, dürftest du dieses Schloss knacken, um an dein Fahrrad zu kommen.

Das heißt, dass du betreffendes Fahrrad einfach zur Seite stellen darfst.

Allerdings musst du natürlich dafür sorgen, dass betreffendes Fahrrad dann nicht weniger diebstahlsicher ist als vorher. In obigem Beispiel müsstest du also dafür sorgen, dass es auch ohne Schloss nicht geklaut wird. Aber bei einem Fahrrad, das einfach so im Keller herumsteht, dürfte es nicht relevant sein ob es 2m woanders einfach so herumsteht.

Prinzipiell sollte ein Kellerabteil, dass zu deiner Mietsache gehört, auch frei zugänglich sein. Sollte dies dauerhaft oder öfter nicht der Fall sein, würde ich die Hausverwaltung darauf aufmerksam machen und sie auffordern, diesen Missstand abzustellen.

Nein, er darf sein Fahrrad dort nicht abstellen.

Die Zugänge zu den Haushaltkellern sind gleichzeitig auch Fluchtwege und sind allein schon deswegen fei zu halten. Zudem vertösst es natürlich auch ganz massiv gegen die Hausordnung, wenn der Nachbar mir den freien Zugang zu meinen Räumlichkeiten verwehrt.

Du solltest deshalb bei der Hausverwaltung, mit Hinweis auf die Hausordnung und brandschutzrechtliche Bestimmungen, fordern, dass die Kellerräume frei zu räumen sind. Du solltest der Verwaltung auch eine Frist setzen, damit sie das nicht auf die lange Bank schiebt oder verschludert.

Das ist dreist, meiner Meinung nach macht das einer extra. Sprech mal mit dem Vermieter, oder stell das Rad bewusst immer weg.

Vg

Ne, natürlich ist das nicht ok. Wenn im Keller/Radraum nicht genug Platz ist, muss das Rad halt vors Haus oder mit in die Wohnung.

Ich würde mir so was gar nicht getrauen, weil ich Angst hätte, das mein Rad irgendwann zerstört in der Ecke liegt.