Fahrrad / Auto beinahe Unfall?
Guten Abend liebe Leser,
ich war heute Innerorts mit dem Pkw unterwegs. Auf grader und übersichtlicher Strecke sind vor mir 2 Fahrradfahrer gefahren. Ich bin etwas langsamer für den Überholvorgang geworden (ca. 40-45kmh) und habe einen mindestandstand von 2m gehalten. Plötzlich zieht der Fahrradfahrer aus unersichtlichen Grund rüber (keine ankreuzenden Straßen oder ähnliches). Beinahe hätte ich den Radfahrer angefahren.. Wie ist die Rechtslage in dieser Situation? ggf. hätte ich nicht überholen müssen, aber mit 20 durch die Stadt war mir doch etwas zu langsam.. am Ende stellte sich noch raus, dass er auf seine Grundstückseinfahrt fahren wollte.. Vielen Dank im vorraus für die Antworten und angenehmen Abend noch!
2 Antworten
"adac unfall links abbiegen" 2. Ergebnis: https://www.adac.de/news/urteil-linksabbieger-ueberholer/ (die Grundsätze gelten unabh. davon ob mind. ein Radfahrer beteiligt ist oder nicht, bei der Betriebsgefahr ist es anders)
Wobei man dem Überholer evtl. negativ auslegen kann, wenn er nicht zügig überholt (am besten mind. 20km/h als der den er überholt).
notting
Wenn der Radfahrer kein Kind oder sichtlich gebrechlicher Mensch war, natürlich er.