Fälschliche Zahlung an Ex-Frau?
Hallo,
ich teile mir mit meiner Ex-Frau das Sorgerecht fürs gemeinsame Kind.
Vor 5 Jahren sollte dieses eine Zahnspange bekommen, die ich natürlich trotz Unterhalt mitfinanzieren musste. Wir waren kurz beim Kieferorthopäden, wo wir die Eckdaten genannt bekamen und unterzeichneten beide den Vertrag. Meine Ex-Frau wollte mir eine Kopie zukommen lassen, tat dies aber nie. Am Anfang fragte ich öfter nach. Verlor die Sache aber aus den Augen.
Jedenfalls nannte sie mir eine Summe von knapp 30 Euro, die ich monatlich leisten sollte. Ich dachte mir nichts weiter dabei und zahlte 36 Monate. Die Behandlung dauerte knapp 4 Jahre (bis letztes Jahr).
Nun soll ein weiteres Kind eine Zahnspange bekommen und da bin ich hellhörig geworden, da der Eigenanteil wesentlich geringer ist.
Ich habe hin und her gerechnet und vermute, dass die knapp 30 Euro vierteljährlich und nicht monatlich zu zahlen gewesen sind. Denn wir haben uns ja den Eigenanteil hälftig geteilt.
Meine Ex-Frau verweigert mir nach wie vor jegliche Unterlagen und der Kieferorthopädie gewährt mir mit Hinweis auf Datenschutz keine Akteneinsicht. Gleiches bei der Krankenkasse.
Nachdem ich jetzt Lunte gerochen und meiner Ex-Frau immer wieder Fragen gestellt habe, hat sie mir ca. 270€ überwiesen, die wir angeblich von der Krankenkasse zurück bekommen habe. Bis dahin behauptete sie, noch keine Rückerstattung erhalten zu haben. Wenn meine Vermutung stimmt wären die 270 € (also zusammen 540€) 80% unseres Eigenanteils.
Kennt sich jemand mit Zahnspangen aus? Kommen knapp 60 Euro im Quartal hin?
Hat jemand eine Idee, wie ich an die Unterlagen komme?
Kann ich mein Geld zurück fordern, falls meine Vermutung zutrifft? Die Überweisungen waren klar für Zahnspange im Verwendung deklariert.
1 Antwort
Der andere schreiber hier hat insofern recht, als dass die reine Kassenleistung nichts kostet. Ihr habt sicher Zusatzleistungen vertraglich geregelt (andere Brackets, regelmäßige Reinigungen etc. ) das sind bei mir monatlich 14 Euro nochwas. Aber das kann natürlich von KFO zu KFO variieren. Fakt ist, du hast richtig gerechnet, wenn vom KFO die erfolgreiche Beendigung bescheinigt wurde, reicht man ALLE Rechnungen im original ein und bekommt die 80% Zuzahlung wieder, um die 600,-€ bei mir.
Wenn du nachweislich das halbe Sorgerecht hast, lege es denen vor und bestehe auf Akteneinsicht. Ich würde es allerdings simpler machen. Ab sofort möchtest du, dass das Kind immer mit Krankenkassenkarte zu dir kommt weil du Angst hast, dass mal was ist und du musst mit dem Kind zum Notarzt. Es soll sie halt einfach nur immer dabei haben, meinetwegen in einem Umschlag. Denn einem Freund von dir ging es so, dass das Kind im Notfall nicht behandelt werden sollte, weil keine Karte da war. Bla bla. Dann geh zu ihrer Krankenkasse, leg die Karte vor, sag du brauchst bitte nochmal die Abrechnung schriftlich für die Steuer, das original findet ihr einfach nicht wieder und du willst bei der Steuer ja nicht bescheißen mit der Rückzahlung. Fertig ist die Laube, sofern du selbstsicher Auftrittst. Sie drucken die dir dann nochmal aus.
Bitte dass Kind raus halten, nicht danach fragen oder instrumentalisieren.
Viel Erfolg
Hallo, danke für deine Antwort!
Das mit der Krankenkassenkarte ist das nächste Problem. Meine Ex-Frau gibt die Karte nie mit, weil sie nicht möchte, dass ich mit unserem Kind irgendwelche Arzttermine wahr nehme. Dieses Recht beansprucht sie nur für sich selber.
Auch in Notfällen oder bei Erkrankungen möchte sie angerufen werden.
Selbst bei unseren zahlreichen Sorgerechtsprozesse war das Gegenstand und ich habe damit beim Gericht auf Granit gebissen, denn im Notfall wird man auch ohne Karte behandelt.