Fälschliche Zahlung an Ex-Frau?

1 Antwort

Der andere schreiber hier hat insofern recht, als dass die reine Kassenleistung nichts kostet. Ihr habt sicher Zusatzleistungen vertraglich geregelt (andere Brackets, regelmäßige Reinigungen etc. ) das sind bei mir monatlich 14 Euro nochwas. Aber das kann natürlich von KFO zu KFO variieren. Fakt ist, du hast richtig gerechnet, wenn vom KFO die erfolgreiche Beendigung bescheinigt wurde, reicht man ALLE Rechnungen im original ein und bekommt die 80% Zuzahlung wieder, um die 600,-€ bei mir.

Wenn du nachweislich das halbe Sorgerecht hast, lege es denen vor und bestehe auf Akteneinsicht. Ich würde es allerdings simpler machen. Ab sofort möchtest du, dass das Kind immer mit Krankenkassenkarte zu dir kommt weil du Angst hast, dass mal was ist und du musst mit dem Kind zum Notarzt. Es soll sie halt einfach nur immer dabei haben, meinetwegen in einem Umschlag. Denn einem Freund von dir ging es so, dass das Kind im Notfall nicht behandelt werden sollte, weil keine Karte da war. Bla bla. Dann geh zu ihrer Krankenkasse, leg die Karte vor, sag du brauchst bitte nochmal die Abrechnung schriftlich für die Steuer, das original findet ihr einfach nicht wieder und du willst bei der Steuer ja nicht bescheißen mit der Rückzahlung. Fertig ist die Laube, sofern du selbstsicher Auftrittst. Sie drucken die dir dann nochmal aus.

Bitte dass Kind raus halten, nicht danach fragen oder instrumentalisieren.

Viel Erfolg


nawag 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 12:42

Hallo, danke für deine Antwort!

Das mit der Krankenkassenkarte ist das nächste Problem. Meine Ex-Frau gibt die Karte nie mit, weil sie nicht möchte, dass ich mit unserem Kind irgendwelche Arzttermine wahr nehme. Dieses Recht beansprucht sie nur für sich selber.

Auch in Notfällen oder bei Erkrankungen möchte sie angerufen werden.

Selbst bei unseren zahlreichen Sorgerechtsprozesse war das Gegenstand und ich habe damit beim Gericht auf Granit gebissen, denn im Notfall wird man auch ohne Karte behandelt.