Fachweiterbildungskosten zurück zahlen?
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des oben genannten Themas.
Ich habe damals eine FWB angenommen die mir quasi ,,aufgequatscht“ wurde. Zudem Zeitpunkt startete ich die FWB mit einer Kollegin. Diese kündigte bereits am ersten Tag. Nach ihrer Kündigung erhielt ich einen Vertrag den ich unterschreiben sollte.
in diesem steht das ich bei Kündigung alle Kosten zurück zahlen muss, wenn ich danach kündige oder mitten drin aus Gründen die die Firma nicht in ihrer Sphäre sieht.
Aktuell hat sich viel privater Stress angesammelt, sowie ist die eigene Familienplanung eingetreten unwerwartet.
Aktuell fühle ich mich nicht in der Lage diese FWB fortzuführen. Und wollte deshalb diese vorerst kündigen, bevor ich einen Burnout erhalte… oder schlimmeres passiert. Ich teilte es meinem AG mit, dieser verneinte es und meinte ich muss weiter machen, wenn nicht, zahle ich die gesamten Kosten zurück.
Nun die Frage an euch, kann mir jemand helfen? Jemand Erfahrung?
vielen Dank im
vorraus.
1 Antwort
Gleich vorab: Dieses Gebiet ist nicht so einfach zu beantworten, da man neben arbeitsvertraglichen Regelungen samt Nebenabreden ggf. auch tarifrechtliche Regelungen und Regelungen aus dem AGB-Recht prüfen muss. Daher nur Grundsätzliches: Man kann eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten vereinbaren. Diese kann auch beinhalten, dass eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn Gründe, die die Arbeitnehmer zu vertreten hat, bestehen. Dies kann auch zur Gänze der Kosten betragen. Grundsätzlich sind aber immer beide Interessen abzuziehen, also jene des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers.
Die eigene Gefühlslage wird kein ausreichender Grund, wie persönlicher Stress auch, sein. Fraglich bleibt eher die unerwartete Familienplanung. Hier insbesondere, ob du selbst schwanger bist. Der Mutterschutz ist ein sehr weitgehendes Recht. Es kann natürlich sein, dass der Arbeitgeber dann sagt, pausieren und im Anschluss weitermachen. Dies wäre zumindest eine Abwägung der Interessen und durchaus vertretbar.
Also kurzum: Grundsätzlich ist eine Rückzahlungspflicht möglich. Es sind dabei immer beide Interessen, also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, abzuwägen. Wichtig ist dabei auch alle eventuellen Regelungen prüfen zu lassen. Hier wäre ein Rechtsanwalt mit den Fachbereich Arbeitsrecht ratsam. Eventuell sollte man bereits vorab fragen, ob er solche Fälle bereits vertreten hat.