FACHABI abbrechen aber Schulpflichtig?
Hallo ihr lieben, ich bin 17 Jahre alt und mache zurzeit mein Fachabi, werde erst im Sommer 18, ich möchte mein fachabi abbrechen weil mir die Arbeit einfach gar keinen Spaß macht (jahrespraktikum) und es einfach umsonst verschwendete Zeit ist, da ich ab Sommer eine Ausbildung anfangen möchte und dafür nur meinen realschulabschluss benötige. Ich wohne in NRW und soweit ich weiß muss man bis 18 die Schule besuchen. Was gibt es für Alternativen, könnte ich vielleicht arbeiten gehen um die Zeit zu überbrücken ohne Probleme zu bekommen und wie muss ich mich von der Schule und vom Praktikum abmelden ohne Probleme zu bekommen? Danke im Voraus:)
4 Antworten
Du kannst, wenn du eine Ausbildung in der Tasch hast, die Schule zu Beginn dieser abbrechen, da du ja da Berufsschule hast.
Ich würde dir aber dennoch raten, ABI zu machen.
Dann mach ne Ausbildung ab sofort, weiter Schule oder ne BvB/EQJ/FSJ, wo du wenigstens ein bisschen Kohle für kriegst.
Ausbildungen fangen doch erst ab Sommer an?:/ oder weißt du welche Ausnahmen es gibt ?
Wenn ein Azubi abspringt, kann man zwischendrin anfangen. meinestadt.de/Ausbildung
Die einzige Ausnahme wäre ein einschlägiges Praktikum, das auf Deine zukünftige Lehrstelle ausgerichtet ist. Sonst versucht die Schulaufischtsbehörde und das Schulgesetz exakt solche Kurzschlussaktionen von pubertierenden Girlies zu verhindern. Ein Praktikumswechsel ist jederzeit möglich, hierfür gibt es mit Sicherheit Berater in Deiner Schule.
Mit der Fachhochschulreife eröffnen sich Dir so viele Möglichkeiten. Was ist denn, wenn Deine Ausbildung ab Sommer wieder ein Griff ins Klo ist.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf
§ 38 Schulgesetz NRW, Schulpflicht in der Sekundarstufe II
- Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
- Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
- Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die dasachtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien.
Hallo,
wenn man noch keine 18 ist, ist man noch mind. Berufsschulpflichtig.
Das heißt du müsstest bis zum Sommer noch eine Berufsschule besuchen, allerdings wäre es schwer jetzt noch eine zu finden. Mittem im Jahr irgendwo anfangen macht keinen Sinn.
Du könntest zum Arbeitsamt und dadruch vielleicht zu einem Berufsvorbereitungsjahr, allerdings kommt das später im Lebenslauf nicht so gut an.
Besser ist, du ziehst bis zum Sommer durch, und fängst dann deine Ausbildung an.
Hierfür kannst du wie gesagt zum Arbeitsamt und deine/n Lehrer/in ansprechen, oder einen Vertrauenslehrer der Stufe.
Sicher das ein Abbruch notwenidig ist? Wenn dir die arbeit keinen spaß macht und dich auch nicht fördert, musst du mit der schule reden und ein wechsel ist dann durchaus möglich.
Mit dem Realschulabschluss wird weiter und fortbildung in deutschland immer schwerer und nerviger.
Es kommt auch drauf an was du dann lernen willst.
Ohne mein Fachabi wäre der einstieg in die informatik nur sehr schwer. Die Berufsschule ist recht fortgeschritten und ohne mein fachabi wäre mir alles fremd.
Das Problem ist, das ich genau dieses Jahr anders überbrücken will und nicht mit kostenlosen Arbeiten als Praktikant und dann abbrechen