Existiert das FH Kürzel in Titel noch?

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Nein, das mussten die FH-Leute noch nie.

Ist aber ohnehin albern, da jeder Personalmann anhand des Zeugnisses mit Sicherheit erkennen kann, woher der Abschluss stammt.

Das nicht anzugeben ist aber für die FH-Leute mitunter sehr vorteilhaft bei der Anbringung von Türschildern, da die Kollegen daraus nichts schliessen können.


AndiKrue  16.05.2025, 16:12

Diese Aussage ist einfach sachlich falsch und unfundiert. Es muss! der Titel geführt werden der auf der Diplomurkunde steht. Alles andere ist sogar strafbar nach § 132a StGB.

Ich weiß das früher Ingineure eine Fachhochschule den Titel Dipl. Ing. (FH) tragen mussten.

Mir wäre nicht bekannt, dass sie es grundsätzlich "mussten".

Als Träger eines Titels kann man ihn so angeben, wie er auf der Diplomurkunde steht. Denn genau das "ist man" ja per Definition auch. Wenn die Fachhochschule dort kein (FH) dahinter geschrieben hat, dann muss man den folglich auch nicht angeben.

Eine interessante Betrachtung des Themas kannst Du z.B. hier nachlesen: https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsleben/heiko-mell/studium-mell/2335-dipl-ing-mit-ohne-fh/


AndiKrue  16.05.2025, 16:12

Diese Aussage ist einfach sachlich falsch und unfundiert. Es muss! der Titel geführt werden der auf der Diplomurkunde steht. Alles andere ist sogar strafbar nach § 132a StGB.

Waldmensch70  16.05.2025, 20:17
@AndiKrue
Es muss! der Titel geführt werden der auf der Diplomurkunde steht

Genau das steht in der Antwort…

Da steht nur, dass man den Titel inkl. „(FH)“, nicht tragen muss, wenn er so auch nicht auf der Diplom Urkunde steht.

Seit dem Bologna-Prozess gibt es keinen Unterschied des Abschlusses von Uni und FH mehr. Es heißt auch nicht mehr Diplom-Ingenieur sondern Bachelor/Master of Science (B.Sc.) oder of Engineering. Ein "Diplom" haben nur die Ingenieure vor dem Bolognaprozess erhalten, welcher dieses vollständig ersetzt hat.


alfredo153  02.10.2020, 11:58

Der Bologna-Prozess an sich hat gar nichts mit der Unterscheidung von FH und Uni zu tun, auch nichts mit der Benennung von akademischen Graden. Dass sich der Gesetzgeber in Deutschland (bzw. in den 16 Ländern) so entschieden hat, ist eine andere Sache.

AndiKrue  16.05.2025, 16:13

Diese Aussage ist einfach sachlich falsch und unfundiert. Es muss! der Titel geführt werden der auf der Diplomurkunde steht. Alles andere ist sogar strafbar nach § 132a StGB.