Exibetionismus?

1 Antwort

Exhibitionismus, § 183 StGB: (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wirst Du erwischt, angezeigt, ist dir eine Geldstrafe sicher! Dazu gibt es einen Eintrag in's Bundeszentralregister, heißt, beantragst Du für 'nen Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis, dann steht es dort drin!

By the way, dir ist schon klar, dass bei Norma&Co. überall Kameras in den Läden hängen?

Und noch was..., wie einfältig kann man(n) sein, um so eine vollkommen debile Aktion durchzuziehen?!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

lukulus618 
Fragesteller
 20.05.2024, 12:26

War nur einmal und habe ja geschrieben das ich aufgepasst hab das niemand etwas sieht und würde es auch nicht nochmal machen. Aber wieso eigene Erfahrung ?

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