Ex Freundin s ex?


28.06.2023, 10:35

Und sie hatte sich selbst ausgezogen!

7 Antworten

Prinzipiell kann sie dich anzeigen und du würdest auch dafür belangt und bestraft werden.

Dadurch das sie sich ausgezogen hat wir ihr aber jeder Richter eine Teilschuld zusprechen.

Den es passt eben nicht zusammen das sie keinen Sex will sich aber vor dir bewusst auszieht.

Es kommt natürlich auch darauf an wann genau sie gesagt hat das sie das nicht möchte :)

Sie hat sich zwar ausgezogen, allerdings nein gesagt und wollte keinen Sex… Wenn du sie zum Sex gezwungen hast… Ich kenne mich mit Jura nicht aus, denke aber, dass das schon sehr bedenklich ist


Tomekk890 
Beitragsersteller
 28.06.2023, 10:46

Ich hatte sie nicht gezwungen

Noooaah154  28.06.2023, 12:42
@Tomekk890

Also wenn sie „Nein“ sagt, würde ich das schon eher als Zwang sehen

Nein heißt nein. Sie hat dir erklärt, dass sie keinen Sex möchte, du hast ihn gegen ihren Willen vollzogen, das ist eine Vergewaltigung. Selbst dann, wenn sie zu Beginn vielleicht noch mitgemacht und sich selbst ausgezogen hat.

Warum machst du auch weiter, wenn eine andere Person nein sagt?

Nein heißt nein. Sie kann auch nackt im Garten im Kreis rennen - das ist nie eine Aufforderung. Sie hat durchaus das Recht dich anzuzeigen, wenn du auf das nein nicht reagierst, sondern erst später.

Ja, Sex gegen den Willen einer Person zu haben ist eine Vergewaltigung.
Ob sie sich ausgezogen und danach ihre Meinung geändert hat, spielt da keine Rolle.