Essstörung und Polizei?
Hallo,
ich habe mir vorgenommen mich bei der Polizei (gehobener Dienst) zu bewerben. Jedoch leide ich an einer Essstörung (Bulimie) , kämpfe mich aber derzeit da heraus und wollte fragen, ob jemand Ahnung hat, ob ich überhaupt eine Chance hätte... Ich meine natürlich falls ich 1-2 Monate vor dem medizinischen Test gesund wäre oder wird man dann von vorn herein ausgeschlossen
5 Antworten
Ich meine natürlich falls ich 1-2 Monate vor dem medizinischen Test gesund wäre
Nein, das reicht nicht.
Eine Chance hättest du nur, wenn du 2-3 JAHRE vor der BEWERBUNG gesund und stabil wärst. Und auch dann bliebe es eine Einzelfallentscheidung, die von Befunden und Gutachten abhängig ist.
Beachte den BMI, der bereits eine Voraussetzung für eine Zulassung zum EAV ist und natürlich bei der PÄU sowie der Einstellungsuntersuchung kontrolliert wird.
Gruß S.
Essstörungen sind Ausdruck einer psychischen Erkrankung. F.50 nach ICD-10
Psychische Erkrankungen sind in aller Regel ein Ausschlusskriterium bei der amtsärztlichen Untersuchung.
Du kannst es gern versuchen, solltest dir aber keine großen Hoffnungen machen.
Ich gebe auch zu bedenken das es vermutlich keine so gute Idee ist, wenn man psychisch schon vorbelastet ist, einen Beruf zu ergreifen der wie kaum ein anderer psychisch so höchst belastend ist.
Naja, also rein theoretisch bist du gesund bis man dir was anderes Nachweisen kann, das stimmt schon.
Allerdings solltest du folgendes bedenken: Bevor du eingestellt wirst wirst du auf jeden Fall nochmal vom Amtsarzt untersucht. Da ist u.a. eine Blutabnahme mit drin. Bulimie sorgt häufig dafür, dass bestimmte Mängel vorliegen, die sich bei einem Blutbild zeigen würden. Und bis der Körper das ausgleichen kann braucht er meist länger als 1/2 Monate
Ich erinnere mich an einen Fragebogen zu krankheiten. Kommt das irgendwie raus, ist das ein entlassungsgrund
Ist die Erkrankung irgendwo in deiner Krankenakte vermerkt? Wenn nein, dann musst du es ja nicht erwähnen. Viel Glück
War ja nicht die Rede davon, es zu verschweigen.