Erster Job?

2 Antworten

Unter 13 darf man gar nichts, aber ab 13 darfst du (mit Einwilligung der Eltern!) ein paar Tätigkeiten ausüben, bis zu zwei Stunden am Tag. Mehr ist nicht erlaubt.

Möglich wäre da:

  • Nachbarn helfen (mit deren Hund Gassi gehen, für sie einkaufen, rasenmähen o.ä.)
  • eine leichte Tätigkeit in einem Landwirtschaftsbetrieb (z.B. Tiere füttern oder beim Verkauf helfen)
  • Prospekte austragen

Die Arbeit darf nicht vor dem Unterricht ausgeführt werden, und auch nicht nach 18 Uhr. Du darfst an max. 5 Wochentagen arbeiten und wie gesagt max. 2 Stunden pro Tag. Samstags und sonntags darfst du nicht arbeiten.