Erstattung der Anmeldegebühr im Fitnessstudio?

3 Antworten

Dafür sehe ich keine Grundlage. Dein Attest kann keine Rückwirkung entfalten. Und ich sehe nicht, dass der Anmeldegebühr konkrete in der Zukunft zu beringende Leistungen gegenüber stehen. Käme im Zweifel aber sicher auch darauf an, wie die "Anmeldegebühr" begründet wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Steht mir dann auch die Erstattung der nicht unerheblichen Anmeldegebühr zu?

Sicher nicht.

  • Du bist angemeldet
  • Du darfst/kannst - musst aber nicht - den Vertrag außerordentlich kündigen.
  • bis zur Kündigung werden auch die mtl. Gebühren fällig.
Steht mir dann auch die Erstattung der nicht unerheblichen Anmeldegebühr zu?+

Du wurdest doch korrekt angemeldet - also wurde die Leistung bereits erbracht?