Erstattung der Anmeldegebühr im Fitnessstudio?
Wegen einer Operation habe ich (65) ein ärztliches Attest dass ich kein Gerätetraining machen darf.
Da die OP nach Vertragsabschluss vorgenommen wurde, habe ich bis jetzt an keinem Training teilgenommen und auch außer der Anmeldegebühr von 79,00 € noch nichts bezahlt.
Durch das Attest kann ich außerordentlich kündigen.
Steht mir dann auch die Erstattung der nicht unerheblichen Anmeldegebühr zu?
3 Antworten
Dafür sehe ich keine Grundlage. Dein Attest kann keine Rückwirkung entfalten. Und ich sehe nicht, dass der Anmeldegebühr konkrete in der Zukunft zu beringende Leistungen gegenüber stehen. Käme im Zweifel aber sicher auch darauf an, wie die "Anmeldegebühr" begründet wird.
Steht mir dann auch die Erstattung der nicht unerheblichen Anmeldegebühr zu?
Sicher nicht.
- Du bist angemeldet
- Du darfst/kannst - musst aber nicht - den Vertrag außerordentlich kündigen.
- bis zur Kündigung werden auch die mtl. Gebühren fällig.
Steht mir dann auch die Erstattung der nicht unerheblichen Anmeldegebühr zu?+
Du wurdest doch korrekt angemeldet - also wurde die Leistung bereits erbracht?