Ersatz für mündliche Note?
ich ziehe in 2 Wochen in einen andere Stadt aber kann die Schule nicht wechseln da es diese Art von Zweig dort nicht gibt und anders kann ich mein Abitur nur über das Fernstudium oder Abendschule machen. Bin 18 Jahre alt btw. Ich wollte fragen ob es möglich wäre dass ich zu den Klausuren und Abiptüfungen komme und in den anderen Fächern einen Ersatz machen kann anstatt der mündlichen Mitarbeit. Klar wird es den Lehrern nicht gefallen aber die kennen mich und verstehen die Situation. Spricht denn irgendwas rechtliches dagegen ?
2 Antworten
Frag das an der Schule, die sollten es am besten wissen.
Für die rein rechtliche Seite schau in das Schulgesetz (in manchen Ländern auch Schulordnung oder ähnlich). Dort sollte auch was zur Notenbildung stehen. Wenn da etwas steht wie "eine Vielzahl an schriftlichen uns mündlichen Noten", sieht's schlecht aus. Bei "...an Klassenarbeiten und sonstigen Leistungsnachweisen" oder ähnlich schon besser.
Google nach "Schulordnung Dein Bundesland", "Notengebung Oberstufe Dein Bundesland" oder "Schulgesetz Dein Bundesland".
Aber noch ein Nachtrag zu oben: Das größere Problem als die Art der Notengebung dürfte tatsächlich die Vollzeit-Schulpflicht inklusive Anwesenheitspflicht sein, die in den meisten Ländern nicht mit 18 endet, sondern nach dem 10. Jahr nur durch den Besuch einer Berufsschule im Rahmen einer Ausbildung ersetzt werden kann. Auch das findet man aber im Schulgesetz.
Guten Morgen, eigentlich nicht - würde es aber mit der Schule abklären, lieben Gruß
also es spricht nichts dagegen rechtlich nur ich muss das alles mit der Schule abklären ?
lg
@Tarniabur vielen Dank sie haben mir sehr weitergeholfen
Bin zu blöd dazu was im Internet zu finden.