Erbrechtliche oder güterrechtliche Lösung?
Fall 20:
E und F lebten bis zum Tod des E im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie hatten zwei gemeinsame Kinder, T und S. Ein Testament hat E nicht verfasst. Der Nachlasswert beträgt 200.000 Euro, E hat einen Zugewinn i.H.v. 100.000 Euro erzielt, der Zugewinn der F beträgt 0 Euro. Sollte F die erbrechtliche oder die güterrechtliche Lösung wählen?
1 Antwort
Moin,
dazu brauche ich nicht mal zu fragen, was die Güterrechtliche Regelung überhaupt ist.
Bei der Erbregelung bekommt sie 50% vom Anteil von E ... (also also 100K)
(Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der zurückbleibende Ehepartner nach ges. Erbrecht 50% der Nachlasses. Die Kinder teilen sich die anderen 50%)
Grüße
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Inkognito-Nutzer
13.05.2025, 00:09
Wie wäre es denn bei der güterrecjtlichen Lösung