ENev 2014: Ölheizkesseltausch hinauszögern?

11 Antworten

es geht um den Kessel, der Besitzer ist dafür verantwortlich. Du hast sämtliche Rechte und Pflichten übernommen.  Welche Nachfrist? Ihr seid sicher schon länger darüber schriftlich informiert worden. Feuerstättenschau

Man kann es drauf ankommen lassen und sehen, was passiert. Euch wird sicher nicht einfach die Bude dichtgemacht.

Allerdings rate ich zu Folgendem: (genau das haben wir vor ein paar Monaten gemacht) Installation einer neuen Heizung und Inanspruchnahme der Fördermittel. Bei uns war es eine Wärmepumpenheizung, die anstatt des ebenfalls 30 Jahre alten Ölbrenners eingebaut wurde. Dafür gab es eine Förderung von 45% (das ist die maximale Förderung), die auch sehr schnell bewilligt wurde. Also übernimmt "Vater Staat" fast die Hälfte der Kosten!

Wie lange diese Förderung noch gilt, weiß man nicht...also Risiko oder schnell noch die Kohle sichern?

Wir haben uns vom Lieferanten beraten lassen, der auch die gesamte Antragstellung übernommen hat. Wir brauchten nur ein Paar Formulare zu unterschreiben.

wann es finanziel nicht geht kann man auch einnen Antrag Stellen auf Ausnahme und Härtefall bei der Kreisbehörde Landratsamt,da ihr 2010 dieses Haus gekauft habt

letzt Ändlich kann dir nur derBezirksbevolmächtige Bezirksschornsteinfeger den weiterbetrieb untersagen und sonst keiner du schreibst das dein kesel 30 jahre alt ist daher gibts auch ausnahmen das Erklärt die nur der Bez.Schornsteinfeger vermutlich ist er 2017 fällig neuer drin sein , garade so von heute auf morgen geht aucht nicht,gehe zu ihm und frage nach sonst ärzählt jeder etwas anderres

EddiR  06.10.2020, 07:32

schlafende Hunde weckt man nicht!

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Wenn eine Heizung funktioniert (warm macht), bedeutet dies nicht automatisch, dass diese einerseits auch wirtschaftlich und andererseits umweltkonform ist.
Nicht selten sind hier Anlagenaufwandszahlen ~2...2,5 signifikant. Bedeutet, es wird erheblich mehr Energie verbraucht (gekauft), als eigentlich notwendig wäre, zudem die Umwelt vermeidbar zusätzlich belastet!
Das Zeitalter der bequemen "Ölabhängigkeit" wird durch die "Entcarbonatisierung" zwangsläufig abgelöst, wovon sich der Einzelne nicht ohne Weiteres befreien kann.
M.E. längst überfällig, denn jeder für Heizzwecke verbrannte l Öl, geht anderen, dauerhaften Nutzungen verloren und belastet die Umwelt unnötig! Die Zinsmärkte sind momentan historisch am Boden, bedeutet, eine bessere Investition, als ins selbstgenutzte Gebäude/Anlagentechnik zu investieren, existiert eigentlich nicht. Ob man hierzu unbedingt Fördermittel in Anspruch nehmen sollte, da diese die Investitionen zusätzlich in die Höhe treiben, hängt stets vom Einzelfall ab. Andererseits haben terminliche Austauschpflichten lt. EnEV absolut nichts mit tatsächlichen Zuständen zu tun und sind daher durchaus anfechtbar.
Zudem hat weiterhin der §25 EnEV Existenzberechtigung, was mit individuellen Gutachten belegbar ist.
Auch die "objektive" Messung des Schornsteinfegers kann der Anlagenbetreiber in seinem Sinne beeinflussen.