Einzelunternehmen?

3 Antworten

Egal ob selbstständig oder abhängig beschäftigt, du müsstest diese Nebentätigkeit deinem Arbeitgeber melden. Dieser darf sie dir aber nur in bestimmten Fällen verbieten - beispielsweise, wenn du etwas vorhast, was deinem Arbeitgeber direkt Konkurrenz machen würde.

Aber ja, man kann auch neben einer Vollzeitstelle ein Gewerbe betreiben. Allerdings würde ich dir unbedingt dazu raten, dich bei dieser Unternehmensgründung (was anderes ist das nicht...) von einem Steuerberater beraten und begleiten zu lassen. Wenn du dabei irgendwas nicht richtig machst, hast du nämlich ganz schnell richtigen Ärger mit Behörden und auch dem Finanzamt am Hals. Und DAS kann so richtig teuer und nervig werden... Nein, Unwissen schützt hier auch nicht vor Strafe!

Kommt drauf an. In deinem Arbeitsvertrag steht vielleicht, dass du deinen Arbeitgeber fragen musst. Wenn dein Unternehmen beispielsweise im gleichen Bereich wie dein Arbeitgeber unterwegs wäre, d.h. wenn du in Konkurrenz zu ihm stehen würdest, kann der Arbeitgeber das natürlich verweigern.

Steuern sind kompliziert. Lass dich am Besten professionell beraten.

Das Einkommen ( steuerlich Einkünfte)aus unselbstaendiger arbeit und Gewerbe wird zusammengerechnet. Darauf muss man die Einkommensteuer bezahlen.

berndauskleve  18.09.2021, 20:18

unselbstaendiger arbeit, meinte ich.

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