Was ist der unterschied zwischen einzelunternehmen einzelunternehmen e.k?

3 Antworten

Ein Einzelunternehmen unterliegt privatrechtlich nur dem BGB. Ein e.K. ist ein Einzelunternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist; somit Kaufmann im Sinne des HGB ist (eingetragener Kaufmann) und privatrechtlich zusätzlich zum BGB dem HGB unterliegt.

Wenn ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig wäre (ab ca. 150.000 Euro Umsatz) ist der Einzelunternehmer Kaufmann im Sinne des HGB und muss sich ins HR eintragen lassen.

Wenn ein kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht notwendig wäre (sogenannter Kleingewerbetreibender) , kann sich der Einzelunternehmer freiwillig ins HR eintragen lassen, wird somit zum Kaufmann und unterliegt zusätzlich dem HGB.

Eine freiwillige Eintragung hat den Nachteil, dass die HGB Regelungen in der Regel etwas schärfer ausgelegt sind wie z.b.die unverzügliche Rügepflicht bei Kaufleuten nach § 377 HGB.

Vorteil einer freiwilligen Eintragung ins HR ist eigentlich nur, dass das Unternehmen nach aussen hin einen professionelleren Eindruck hinterläßt. Die wenigsten Einzelunternehmer lassen sich aber freiwillig ins HR eintragen.

Wer sein Unternehmen in der Rechtsform eines eingetragenen Kaufmanns („e.K.“) als Einzelunternehmen führt, haftet persönlich und in unbeschränkter Höhe mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.