Einstweilige Anordnung?

1 Antwort

Eine einstweilige Anordnung heißt ja erstmal nur, dass es eine Vorab-Entscheidung im Eilverfahren gibt, die dann im abschließenden Hauptsacheverfahren bestätigt oder revidiert wird.

Es gibt verschiedene Anwendungsbereiche für einstweilige Anordnungen, z.B. Sorgerecht bzw Teile des Sorgerechts (z.B. Urlaub), Umgangsrecht, Wohnungszuweisung, ...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)