Einspruch gegen Prüfungsergebnisse?

1 Antwort

Also formulieren kannst du das vermutlich relativ 'frei Schnauze'. Es soll halt einfach daraus hervorgehen, dass du EInspruch einlegst und ggf. warum du gegen das Ergebnis Einspruch einlegst.

Problematisch ist eher was danach kommt, denn ob deine Leistung diese zusätzlichen 3 Punkte, die dir noch gefehlt haben gerechtfertig hätte oder nicht ist natürlich fraglich. Selbst wenn deine Antworten richtig waren, kann es immer sein, dass sie zu kurz und knapp waren, nicht ausführlich genug.

Wenn ich auf die Frage 'Was brauche ich für die Gründung einer GmbH' antworte mit '25.000€', dann ist das zwar richtig, aber wäre in einer mündlichen Prüfung, nachdem dieses Thema durchgenommen wurde vermutlich nicht mal ausreichend.