Einschreiben liegt bei der Post?

2 Antworten

Ja kannst du, und wenn er es nicht abholt gilt es als nicht zugestellt und wird dir zurückgeschickt und eine eventuelle Frist ist verpasst.

Einschreiben ist so ziemlich die schlechteste Variante die du zur Fristwahrung nutzen kannst. Deutlich besser: Einwurf-Einschreiben. Dieses wird durch den Postboten in einen zur Wohnung gehörigen Briefkasten eingelegt und diese Einlage dokumentiert. Damit ist das Schriftstück im Zugriffsbereich des Empfängers angekommen und gilt somit als zugestellt und eventuelle Fristen sind somit gewahrt. Der Empfänger kann sich nicht damit rausreden dass er eine Woche nicht in den Briefkasten geschaut habe.