Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Moin,
ich arbeite bei einer Firma 40h und nebenbei bin ich selbstständig und habe eine eine Offene Gesellschaft (Österreich) mit der ich allerdings im letzten Jahr keine Einnahmen nur Ausgaben erzielt habe. Bin ich dann verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben? Habe das mal wo gehört aber denke mir eigentlich, ich habe keine zusätzlichen Einkommen, also nein, oder?
Danke und LG
2 Antworten
Wenn du keine Erklärung abgibst, weiß das FA doch nicht, dass du keine Gewinne machst.... Daher musst jeder Gewerbetreibende eine abgeben.
Ja, in Österreich bist du grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn die OG im letzten Jahr keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben hatte.
Nur wenn gar keine betriebliche Tätigkeit vorlag (also nicht einmal vorbereitende Handlungen wie Büroanmietung, Werbung etc.) – und die OG wirklich komplett inaktiv war – könnte man mit dem Finanzamt abstimmen, ob eine Abgabe erforderlich ist. Das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel.