Eingruppierung falsch rückforderung?
Hallo,
ich bin seit märz 2024 in einem unternehmen. Das wurde abgekauft und ab mai 2024 gab es neue verträge. Das gehalt wurde übernommen vom alten arbeitgeber. Heute habe ich erfahren weil ich nach gefragt habe das ich falsch eingruppiert wurde und 700€ brutto weniger verdient habe in den letzten monaten. Ich habe höfflich nachgefragt ob man das geld zurück fordern kann daraufhin meinte die personal frau das es nicht möglich ist weil keine unterlagen bei ihnen vorlagen. Ich dachte aber das mein Alter Arbeitgeber alles eingereicht hat. Was kann ich tun oder hab ich da keine chance?
3 Antworten
- Du hast einen schriftlichen Arbeitsvertrag vom alten Arbeitgeber?
- Dort ist deine Entgeltgruppe / dein Gehalt vermerkt?
- Du hast wirklich keinen NEUEN Arbeitsvertrag unterschrieben?
Dann hast du meiner Meinung nach ein Anrecht auf das höhere Gehalt - auch rückwirkend. Falls kein neuer Vertrag unterschrieben wurde, bleibt der alte Vertrag mit allen Bedingungen bestehen (§ 613a BGB, Schutz bei Betriebsübergang).
- Habt ihr einen Betriebsrat? - Dann kontaktiere den zuerst und lege den Fall dar.
- Wenn dies nicht funktioniert, würde ich den Arbeitgeber schriftlich auffordern das höhere Gehalt zu zahlen. Natürlich rückwirkend inkl. aller Nachzahlungen und ca. 8% Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 BGB). Zudem natürlich eine schriftliche Stellungnahme auf dein Schreiben anfordern, z.B. mit einer Frist von 7 Tagen.
- Wenn der Arbeitgeber das ablehnt, such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht und prüfe, das ganze vor Gericht zu bringen. Wenn der Arbeitgeber deinen bestehenden Arbeitsvertrag nicht einhält oder die Verträge verloren hat, ist das nicht deine Schuld. Das klingt für mich eher nach billiger Ausrede, um dich abzuspeisen.
Lass dir nicht zu lange Zeit damit. Das Ganze verjährt soweit ich weiß nach 3 Jahren.
Und vor allem: Lass dich nicht verarschen.* das ist keine prof. Rechtsberatung.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Hast du einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, wo du heruntergestuft wurdest?
Ich habe einen neuen arbeitsvertrag unterschrieben mit dem gleichen gehalt. Da hat sich nichts geändert. Aber der neue arbeitsvertrag ist ein tarifvertrag der alte war es nicht sprich es läuft seitdem neuen arbeitsvertrag alles nach gruppierungen. Jetzt hat mir die Personal dame gesagt das ab dem 01.02 meine eingruppierung geändert worden ist und ich viel mehr erhalte aber die letzten monate eben unterbezahlt wurde aufgrund der falschen eingruppierung daher meine frage, ob ich das zu wenig gezahlte gehalt anfordern kann
Okay. Wenn das alte Gehalt aus dem vorherigen Vertrag übernommen wurde und du keine faktische Lohnkürzung bekommen hast, könnte es anders aussehen.
(Trotz dass deine zu niedrige Gruppierung ein Irrtum war).
Hier würde ich dir den Gang zu einem Anwalt für Arbeitssrecht empfehlen, oder im Betriebsrat in deiner Firma anzufragen.
Das gehalt wurde übernommen vom alten arbeitgeber. [...] das ich falsch eingruppiert wurde und 700€ brutto weniger verdient habe in den letzten monaten
Zur Klarstellung: du hast brutto (und somit auch netto) weniger ausgezahlt bekommen als beim alten Arbeitgeber?
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag (ggf. auch den anwendbaren Tarifvertrag), ob hier Ausschlussklauseln vereinbart sind.
Ausschlussklauseln bzw. -fristen haben zur Folge, dass arbeitsvertragliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit ("Ausschlussfrist") geltend gemacht werden. Typischerweise betragen solche Ausschlussfristen wenige Monate, oft nur drei.
Was kann ich tun oder hab ich da keine chance?
Das gehalt wurde übernommen vom alten arbeitgeber.
Damit ist es Fakt. Die - neue - Eingruppierung spielt dabei keine Rolle. Das Gehalt kann auch nicht - ohne eine Änderungskündigung / Vereinbarung - einseitig verändert werden.
Kein wirklicher Grund zur Aufregung.
Zurückgefordert werden kann kein Cent.
Korrektur: Siehe Antwort auf Einwand von FXG36
(und 700€ brutto weniger verdient habe)
o.k. falsch gelesen.
Selbstverständlich kann er die Differenz des fehlenden Entgeltes fordern.
Zumindest mal für den den Zeitrauem, der innerhalb einer möglichen "Ausschlußfrist" liegt. (i.d.R. 3 Monate)
Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich kriege jetzt ab dem 01.februar 2025 meine richtige eingruppierung aber die monate davor wurde ich mit 2600€ brutto bezahlt obwohl mir 3100€ zustehen würden, weil ich falsch eingruppiert wurde. Mein Arbeitgeber sagt jetzt das es rückwirkend nichts gibt weil denen bis heute keine unterlagen vorlagen. Ich bin aber davon ausgegangen das meine eingruppierung richtig ist bis heute weil ich davor noch nie einen tarifvertrag hatte und nicht wusste wie sowas funktioniert. Gestern habe ich am arbeits pc die eingruppierungen finden können und habe festgestellt das die mich seit märz 2024 (wo ich angefangen habe) zu wenig bezahlten.