Eingestellte Verfahren?

2 Antworten

Nein, eigendlich nicht. Wenn es aber zu öfteren wiederholungen kommt und es vor Gericht geht könnte es Auswirkungen haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Die Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch und erfolgt häufig gegen Auflagen!

Du möchtest wissen:

Und man erneut eine Anzeige bekommt wegen diebstahl hat dann das eingestellte Verfahren von der ersten Straftat Auswirkungen auf die neue?

Ich würde es mal so beschreiben:

Der Richter weiß auf jeden Fall, dass der Beschuldigte bereits aktenkundig ist. Der Richter hat bei der Urteilsfindung einen Ermessensspielraum.