Ein Grund um aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen zu werden?


06.08.2021, 20:06
  • bei der Polizei NRW bestanden.**

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, natürlich nicht. Das ist ein Formfehler. Du bekommst spätestens Bescheid, wenn auffällt, dass das fehlt.

Das Bewerbungsverfahren wird maximal pausiert. Alle Unterlagen müssen lediglich fristgerecht eingereicht werden.