Eigenbemühungen trotz Krankschreibung?

4 Antworten

Eine Krankschreibung ändert zunächst nichts Grundsätzliches an deinen Pflichten aus der EinV; ggf. musst du sogar Termin wahrnehmen, sofern du keine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst und dein Vermittler/SB diese fordert.

Lass dir also wahrheitsgemäß explizit attetstieren, dass du zur Zeit nicht in der Lage bist, dich zu bewerben, da das dein Krankheitsbild verschlimmert. Erst DAMIT wärst du von der Bewerbungspflicht entbunden.

Mit leichten Depressionen kann man meines Erachtens nach Bewerbungen schreiben. Am PC sitzt Du ja auch gerade. Aber das ist meine Ansicht, wenn Dir der Arzt attestiert, dass Du dazu nicht in der Lage bist, dann könnte es klappen. Aber grundsätzlich ist es so, dass eine Krankschreibung nicht vor den Auflagen schützt. Wie gesagt; wenn der Arzt das bescheinigt, sieht es aber anders aus.

Wenn Du Deine Krankschreibung dem Jobcenter übermittelt hast, kann Dir keiner was anhaben. Krank ist krank.

Das frag das Jobcenter selbst.