Eckige Kennzeichen?

2 Antworten

  1. Nein, du hast keinen Anspruch.
  2. Nein, die von dir angesprochenen kurzen bzw. zweizeiligen Kennzeichen dürfen von den Zulassungsstellen (normalerweise) nur unter strengen Vorgaben / Bedingungen ausgegeben werden. Aber es scheint im Rahmen der Vetternwirtschaft immer mal Ausnahmen zu geben, so dass es auch "normale" PKW mit verkürzten Kennzeichen gibt.

Direkt Anspruch hast du nicht aber wenn du gut argumentierst bekommst du es.

habe ich bei meinem Lexus letztes Jahr bekommen vorne und hinten obwohl nur hinten nötig gewesen wäre.

wenn’s blöd läuft musst du beim tüv vorstellig werden und die müssen bescheinigen, dass man wirklich kein „normales“ Nummernschild anbringen kann.

wenn’s ganz blöd läuft, muss du sogar Umbaumaßnahmen vornehmen, um ein „Normales“ Nummernschild anbringen zu können.