Ebaykleinanzeigen, Widerrufsrecht?

2 Antworten

Da du als Verkäufer eine Falsche Beschreibung (Größe) abgegeben hast, ist es dein Fehler. Du musst den Rückversand bezahlen.

Du musst liefern, was Du angeboten hast.

Die Dame soll die Puppe mit einem Zollstock (Metermaß) fotografieren, damit Du Dich selbst überzeugen kannst (falls Du nicht sowieso schon weißt, dass die Puppe so klein ist).

Falls Du wirklich eine wesentlich abweichende Ware geliefert hast, würde ich die Rücknahme anbieten, und der Dame einen vorbereitetes Versandetikett zusenden.

Und es heißt schon länger nur noch Kleinanzeigen (ohne Ebay).