eBay Verkaufs problem?

BMT216A  18.07.2023, 15:09

Wie hat der Käufer denn bezahlt?

Justin10052017 
Fragesteller
 18.07.2023, 15:13

Bar er hatte sich das ja angeguckt

2 Antworten

Wenn der sich nach sechs Wochen erst meldet, würde ich auf dem Standpunkt stehen, dass es sich ja nicht nachvollziehen läßt, was er in der Zwischenzeit mit dem Teil gemacht hat... (Ich hoffe, sie hatte in der Anzeige Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen...)

Justin10052017 
Fragesteller
 18.07.2023, 15:14

Er hat bar bezahlt und es sich angeguckt

0
anjanni  18.07.2023, 15:18
@Justin10052017

Also selbst abgeholt... Trotzdem kann ich Deiner Mutter nur raten, Gewährleistung und Garantie auszuschließen, zumindest in Zukunft. Nur dann gilt "gekauft wie gesehen".
Leider unterscheidet das Gesetz nicht zwischen privaten und professionellen Verkäufern. (Es sei denn, da hätte sich in den letzten drei Jahren was geändert.) Deshalb steht bei mir in den ebay- und ebay-Kleinanzeigen immer der Ausschluß darunter.
Ich würde mich aber anstelle Deiner Mutter trotzdem auf den Standpunkt stellen, dass er die Pumpe ja bei der Abholung genau angesehen hat. Und da war sie offenbar in Ordnung. Also hat er einwandfreie Ware bekommen. Da würde ich es jetzt mal einfach drauf ankommen lassen.
(Und nicht lange hin und her diskutieren: er muss ja was unternehmen, wenn er Geld zurück haben will. Also einfach gar nicht mehr antworten, wenn er noch mal schreibt.)

0
BMT216A  18.07.2023, 15:20
(Ich hoffe, sie hatte in der Anzeige Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen...)

Das wäre nur bei der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) richtig, weil niemand eine "Garantie" ausschließen muss.

Das spielt aber hier auch keine Rolle, weil der Käufer bei einem Privatkauf den Nachweis erbringen muss, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an ihn bestand.

Und das gilt auch, falls der Gewährleistungsausschluss vergessen wurde, im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf nämlich keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.

0

Stell die Kommunikation mit dem Käufer ein.

Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf den Nachweis erbringen, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an ihn bestand.

Und das gilt auch, falls der Gewährleistungsausschluss vergessen wurde, im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf nämlich keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.