EBay Sachen Verkaufen mit 15?

3 Antworten

Von Experte haikoko bestätigt
Nun wollte ich fragen ob es da irgendwelche Probleme geben könnte?

Die wird es geben:

eBay ist ausnahmslos ab 18 und Du würdest gewerblich handeln.

Ich mache das mit der Erlaubnis meiner Eltern.

Das ist völlig irrelevant.

Aber wie auch immer, dann mal wieder die Langversion:

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind beide ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

 


Thefinancetype 
Fragesteller
 20.08.2023, 11:50

Okay dann werde ich mich da um alles kümmern bevor ich loslege damit ich da auf der sicheren Seite bin.

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M111evo  20.08.2023, 11:53
@Thefinancetype

Mach das, Du hast bis zur Volljährigkeit ja noch 3 Jahre Zeit.

Vorher lässt eBay Dich nämlich nicht verkaufen, weil Du bei eBay mindestens 18 Jahre alt sein musst.

Und ja, das gilt auch dann, wenn Dir das Familiengericht die volle Geschäftsfähigkeit attestieren soltte.

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Thefinancetype 
Fragesteller
 20.08.2023, 11:56

Entschuldigung es ging um Kleinanzeigen… habe mich vertan

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M111evo  20.08.2023, 12:00
@Thefinancetype

Wie fast alle, obwohl das Wort eBay dort schon seit Monaten nicht mehr enthalten ist.

Aber wie auch immer, das ändert nichts an der Gewerblichkeit Deines Vorhabens.

Und tu Dir und Deinen Eltern einen Gefallen und halte die da komplett raus.

Wenn die nämlich das Gewerbe auf sich anmelden würden - was sie bei klarem Verstand niemal stun werden - dann haften sie nämlich für alles, was Du da anrichtest.

Eine abgebrannte Wohnung wegen eines von Dir verursachten Fehlers beim Zusammenbau und der Weg führt geradewegs in die Privatinsolvenz.

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M111evo  20.08.2023, 12:20
@Thefinancetype

Nachtrag:

Es bringt Dir absolut nichts, die gleiche Frage unter dem Label Kleinanzeigen (und nochmal, nicht eBay Kleinanzeigen) erneut zu stellen, da die gesetzlichen Bestimmungen für Dich als Minderjähriger für beide Plattdformen gleich sind.

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Dies ist eine nach Gesetzlichen Definitionen eine Gewerbliche Tätigkeit.

Diese kannst und darfst du mit 15 Jahren nicht ausüben , Ausnahme deine Eltern Bürgen für deine Tätigkeit.

Gewerbliche tätigkeiten dürfen nach Gesetz erst Menschen tätigen die das 18 Lebensjahr erreicht haben oder die Eltern für deren Tätigkeit HAFTEN !

Siehe §2 BGB !!!

Sammle Pfandflaschen, geh Schrott Sammeln , Einkaufsservice für Senioren oder einfacher Begleitservice wenn Sie irgendwohin müssen z.B. zum Arzt. Das kannst mit 15 Jahren Besser machen bis du 18 bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Linux Administrator

Das klingt nach einer gewerblichen Dienstleistung die du nicht anbieten darfst.

Natürlich gibt es Problem ................. Was für eine Frage. Es ist unwichtig was deine Eltern erlauben. Wenn sie unbedingt wollen, dann meldet einer von denen das Gewerbe an, macht sich schlau was zu beachten ist und gut ist. Sie übernehmen die Verantwortung. Wenn du also was verbockst, dann ist es ihr Problem.

Deine Eltern sich am besten von der IHK in eurer Umgebung beraten. Dort bekommen sie alle notwendigen Informationen, die sie brauchen werden.