EBay Sachen Verkaufen mit 15?
Hallo alle zusammen, ich bin aktuell 15 Jahre alt und würde gerne PC‘s auf eBay Verkaufen. Das ganze läuft so ab: Ein Kunde schreibt mir was er haben will und ich bestelle den PC und baue ihn zusammen. Der Kunde zahlt einen kleinen Aufpreis auf den Bestellwert da das aufbauen Zeit benötigt.
Nun wollte ich fragen ob es da irgendwelche Probleme geben könnte? Ich mache das mit der Erlaubnis meiner Eltern.
3 Antworten
Nun wollte ich fragen ob es da irgendwelche Probleme geben könnte?
Die wird es geben:
eBay ist ausnahmslos ab 18 und Du würdest gewerblich handeln.
Ich mache das mit der Erlaubnis meiner Eltern.
Das ist völlig irrelevant.
Aber wie auch immer, dann mal wieder die Langversion:
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind beide ausnahmslos (!) ab 18.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Mach das, Du hast bis zur Volljährigkeit ja noch 3 Jahre Zeit.
Vorher lässt eBay Dich nämlich nicht verkaufen, weil Du bei eBay mindestens 18 Jahre alt sein musst.
Und ja, das gilt auch dann, wenn Dir das Familiengericht die volle Geschäftsfähigkeit attestieren soltte.
Entschuldigung es ging um Kleinanzeigen… habe mich vertan
Wie fast alle, obwohl das Wort eBay dort schon seit Monaten nicht mehr enthalten ist.
Aber wie auch immer, das ändert nichts an der Gewerblichkeit Deines Vorhabens.
Und tu Dir und Deinen Eltern einen Gefallen und halte die da komplett raus.
Wenn die nämlich das Gewerbe auf sich anmelden würden - was sie bei klarem Verstand niemal stun werden - dann haften sie nämlich für alles, was Du da anrichtest.
Eine abgebrannte Wohnung wegen eines von Dir verursachten Fehlers beim Zusammenbau und der Weg führt geradewegs in die Privatinsolvenz.
Nachtrag:
Es bringt Dir absolut nichts, die gleiche Frage unter dem Label Kleinanzeigen (und nochmal, nicht eBay Kleinanzeigen) erneut zu stellen, da die gesetzlichen Bestimmungen für Dich als Minderjähriger für beide Plattdformen gleich sind.
Dies ist eine nach Gesetzlichen Definitionen eine Gewerbliche Tätigkeit.
Diese kannst und darfst du mit 15 Jahren nicht ausüben , Ausnahme deine Eltern Bürgen für deine Tätigkeit.
Gewerbliche tätigkeiten dürfen nach Gesetz erst Menschen tätigen die das 18 Lebensjahr erreicht haben oder die Eltern für deren Tätigkeit HAFTEN !
Siehe §2 BGB !!!
Sammle Pfandflaschen, geh Schrott Sammeln , Einkaufsservice für Senioren oder einfacher Begleitservice wenn Sie irgendwohin müssen z.B. zum Arzt. Das kannst mit 15 Jahren Besser machen bis du 18 bist.
Das klingt nach einer gewerblichen Dienstleistung die du nicht anbieten darfst.
Natürlich gibt es Problem ................. Was für eine Frage. Es ist unwichtig was deine Eltern erlauben. Wenn sie unbedingt wollen, dann meldet einer von denen das Gewerbe an, macht sich schlau was zu beachten ist und gut ist. Sie übernehmen die Verantwortung. Wenn du also was verbockst, dann ist es ihr Problem.
Deine Eltern sich am besten von der IHK in eurer Umgebung beraten. Dort bekommen sie alle notwendigen Informationen, die sie brauchen werden.
Ja aber ich muss denen diesbezüglich mal Bescheid geben :)
Okay dann werde ich mich da um alles kümmern bevor ich loslege damit ich da auf der sicheren Seite bin.