EBay Kleinanzeigen Handy verkauft?

4 Antworten

Alles OK für Dich. Der Typ hat das Smartphone gesehen, bevor er es bezahlt hat. Der Kaufvertrag ist rechtsgültig.

Wenn er nicht aufmerksam hingeguckt hat, ist das sein Versäumnis und nicht Deins.

XAbruzzii 
Fragesteller
 12.04.2023, 19:21

Aber was hat das mit dem Finanzamt wohl zu tun ?

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Mit der Übergabe der Ware an den Käufer und dem Geld an Dich ist der Kauf abgeschlossen. Dass das Gerät Kratzer hat, hätte er bei der Begutachtung vor Ort sehen können.

Ob der Käufer irgendwelche Probleme hat, ist nicht Dein Problem, sondern seines.

Mach Dir deswegen keinen Kopf.

Gekauft wie gesehen.

XAbruzzii 
Fragesteller
 12.04.2023, 19:21

Aber was hat es mit dem Finanzamt auf sich ?

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Dorfkind63  12.04.2023, 19:56
@XAbruzzii

Das ist nur blödes Gelaber von dem Kerl. Und selbst wenn: Was interessiert es Dich?

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Wenn du die Sachmängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen hast bist du grundsätzlich für Sachmängel haftbar.

Die Kratzer hätte er sich aber vermutlich bei der Übergabe anschauen können, entsprechend dürften diese insofern keinen Sachmangel darstellen.

Schreib ihm also, daß er den Zustand des Displays vor Kauf ja gesehen hat und dies also die vereinbarte Beschaffenheit des Handys darstellt und somit kein Sachmangel besteht.

Bin ich blöd? Das ist doch nur Gelaber mit dem Finanzamt oder ? Als wenn die sowas kontrollieren