eBay Käufer meldet Gerät nach 3 Wochen als defekt
Hallo zusammen,
Ich habe vor knapp 3 Wochen mein Handy bei eBay verkauft. Der Käufer gab mir kurz nach Erhalt sogar eine positive Bewertung.
Nun hat der K nach knapp 3 Wochen den eBay Käuferschutz aktiviert und behauptet, das Gerät sei bereits seit Erhalt defekt (es würde sich ständig aufhängen), und würde somit nicht der Artikelbeschreibung entsprächen.
Er hat sogar mehrfach eine neue Hauptsoftware aufgespielt, was das Problem angeblich nicht behoben hat.
Ich habe es natürlich voll funktionsfähig versendet.
Er will jetzt sein Geld zurück. Die Frage ist aber, ob ich dem zustimmen muss. Der K hätte sich doch direkt melden müssen, wenn das Handy bereits seit Erhalt defekt ist oder?
Danke ;)
4 Antworten
Meint er mit Hauptsoftware neu aufgespielt die Firmware? Dann hat er sich eine schöne Wanddekoration gekauft, für Fehler die durch unsachgemäßes aufspielen von irgendwelchen Firmwares passieren, ist nicht der Verkäufer haftbar zu machen. Hätte es von Anfang an nicht funktioniert, müsste er auf Dich zukommen und um Nachbesserung bitten. Natürlich ist das nur meine Meinung und nicht rechtsverbindlich.
Also trotzdem sehe ich da jetzt keine grosse Beweispflicht, denn er hat Dir gar nicht die Möglichkeit gegeben etwas daran zu ändern, und hat auf eigene Gefahr hin das Handy von irgendwelchen Leuten flashen lassen.
Meiner Meinung nach bist Du damit in keiner Verpflichtung mehr, denn für die Fehler die nach dem Flashen aufgetaucht sind, und davon kann man erstmal ausgehen, bist Du nicht verantwortlich, er müsste ja erst einmal den Beweis antreten das der Fehler nicht ursächlich auf das Flashen zurückzuführen ist, sondern schon im Vorfeld bestand.
Hi PCobolton
Ich nehme an du hast ihm keine Garantie versprochen, oder?
Ansonsten gilt hier der Rechtsgrundsatz "Beweislast". Um gegen dich anzukommen kostet allein der Anwalt mehr als das Handy gekostet hat. Daher glaube ich kaum, dass du dich vor ihm fürchten musst.
Schreib ihm, dass das Handy voll funktionsfähig verschickt wurde und sollte dem nicht so sein, so solle er Beweise aufbringen.
Gruss Jora
Nein, ich habe sogar in der Beschreibung darauf hingewiesen, dass ein Umtausch ausgeschlossen ist.
Ich habe ihm bereits mehrfach versichert, dass ich das Handy voll funktionsfähig versendet habe. Leider kann auch ich das nicht beweisen, weil ich nicht damit gerechnet habe, sowas beweisen zu müssen.
Dann kannst du denn Fall für dich abschliessen. Ist sein Problem, nicht mehr deins. Du brauchst selber auch nichts zu beweisen, denn der Käufer müsste zuerst das Gegenteil beweisen.
Hast du Garantie, Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen, wegen Privatverkauf oder nur Umtausch?
Gewährleistung und Garantie ist ja was anderes, als ein Umtausch.
Und da hätte der Kunde denn ja noch Anspruch drauf.
erst mal muss der käufer beweisen könne dass du das ihm kaputt gesendet hast... und das ist ziemlich schwer...
Hast du Garantie, Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen, wegen Privatverkauf oder nur Umtausch?
Gewährleistung und Garantie ist ja was anderes, als ein Umtausch und das wäre ja das was der Kunde hier fordert, auch wenn die Ware wie beschrieben gewesen wäre.
Und da hätte der Kunde denn ja noch Anspruch drauf.
Mir wäre es egal, was ich letzlich geschrieben hatte, da hätte man innerhalb wenigen Tagen drauf eingehen können.
Aber nicht nach solanger Zeit.
Er ist in Beweispflicht und darauf würde ichs ankommen lassen.
Zum Glück haste deine Bewertung lange schon.
MfG
Ich denke er meint die Firmware. Die hat er von "Handy-Fachleuten" aufspielen lassen, in der Hoffnung, dass dies das Problem des Aufhängens lösen würde, was aber nicht der Fall war.