eBay Käufer meldet Gerät nach 3 Wochen als defekt

4 Antworten

Meint er mit Hauptsoftware neu aufgespielt die Firmware? Dann hat er sich eine schöne Wanddekoration gekauft, für Fehler die durch unsachgemäßes aufspielen von irgendwelchen Firmwares passieren, ist nicht der Verkäufer haftbar zu machen. Hätte es von Anfang an nicht funktioniert, müsste er auf Dich zukommen und um Nachbesserung bitten. Natürlich ist das nur meine Meinung und nicht rechtsverbindlich.

PCobolton 
Fragesteller
 22.10.2013, 11:21

Ich denke er meint die Firmware. Die hat er von "Handy-Fachleuten" aufspielen lassen, in der Hoffnung, dass dies das Problem des Aufhängens lösen würde, was aber nicht der Fall war.

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FragaAntworta  22.10.2013, 11:53
@PCobolton

Also trotzdem sehe ich da jetzt keine grosse Beweispflicht, denn er hat Dir gar nicht die Möglichkeit gegeben etwas daran zu ändern, und hat auf eigene Gefahr hin das Handy von irgendwelchen Leuten flashen lassen.

Meiner Meinung nach bist Du damit in keiner Verpflichtung mehr, denn für die Fehler die nach dem Flashen aufgetaucht sind, und davon kann man erstmal ausgehen, bist Du nicht verantwortlich, er müsste ja erst einmal den Beweis antreten das der Fehler nicht ursächlich auf das Flashen zurückzuführen ist, sondern schon im Vorfeld bestand.

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Hi PCobolton

Ich nehme an du hast ihm keine Garantie versprochen, oder?

Ansonsten gilt hier der Rechtsgrundsatz "Beweislast". Um gegen dich anzukommen kostet allein der Anwalt mehr als das Handy gekostet hat. Daher glaube ich kaum, dass du dich vor ihm fürchten musst.

Schreib ihm, dass das Handy voll funktionsfähig verschickt wurde und sollte dem nicht so sein, so solle er Beweise aufbringen.

Gruss Jora

PCobolton 
Fragesteller
 22.10.2013, 11:26

Nein, ich habe sogar in der Beschreibung darauf hingewiesen, dass ein Umtausch ausgeschlossen ist.

Ich habe ihm bereits mehrfach versichert, dass ich das Handy voll funktionsfähig versendet habe. Leider kann auch ich das nicht beweisen, weil ich nicht damit gerechnet habe, sowas beweisen zu müssen.

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JoraQuestion  22.10.2013, 13:33
@PCobolton

Dann kannst du denn Fall für dich abschliessen. Ist sein Problem, nicht mehr deins. Du brauchst selber auch nichts zu beweisen, denn der Käufer müsste zuerst das Gegenteil beweisen.

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Smudo1284  22.10.2013, 15:03
@JoraQuestion

Hast du Garantie, Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen, wegen Privatverkauf oder nur Umtausch?

Gewährleistung und Garantie ist ja was anderes, als ein Umtausch.

Und da hätte der Kunde denn ja noch Anspruch drauf.

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erst mal muss der käufer beweisen könne dass du das ihm kaputt gesendet hast... und das ist ziemlich schwer...

Hast du Garantie, Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen, wegen Privatverkauf oder nur Umtausch?

Gewährleistung und Garantie ist ja was anderes, als ein Umtausch und das wäre ja das was der Kunde hier fordert, auch wenn die Ware wie beschrieben gewesen wäre.

Und da hätte der Kunde denn ja noch Anspruch drauf.

Mir wäre es egal, was ich letzlich geschrieben hatte, da hätte man innerhalb wenigen Tagen drauf eingehen können.

Aber nicht nach solanger Zeit.

Er ist in Beweispflicht und darauf würde ichs ankommen lassen.

Zum Glück haste deine Bewertung lange schon.

MfG