Ebay Gebot zurückziehen?

3 Antworten

Also MUSS ich dann einen richtigen Betrag angeben oder nicht?

Du musst.

Es gab schon Verkäufer, die einen Gebotsrückzieher auf Schadenersatz verklagt haben, nachdem der ihnen eine Auktion geschreddert hatte.

Übrigens erfolgreich, hat ihn 'ne Stange Geld gekostet.

Und wenn es am Ende doch nicht geht, kann ich dann doch eh den Kauf abbrechen nicht wahr?

Nein, wie kommst Du darauf?

eBay ist kein Kinderspielplatz, hier werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.

Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.

Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch wieder erfolgreich einklagen.

Falls du die auf einen Irrtum beziehen willst, müssen die Gründe wirklich nachvollziehbar sein!

Ein zulässiger Grund wäre z.B. wenn der Bieter 100,00 EUR bieten will und versehentlich 1.000,00 EUR tippt.

Ein nicht zulässiger Grund wäre, wenn du 100,00 EUR bietest und den Artikel lieber bei einem anderen Verkäufer kaufen willst, weil der nur 80,- EUR verlangt.

Welche der beiden Möglichkeiten ist bei dir passiert?

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, leider musst du kein weiteres Gebot abgeben. Haben die Spaßbieter bei mir auch nicht gemacht, als sie bei 10 Euro das Gebot aus dem gleichen Grund zurückgezogen haben.