Duschen Lärmbelästigung?

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Duschen und Baden

Generell ist es Mietern erlaubt, auch nachts zu duschen und zu baden. ... Selbst nächtliches Duschen oder Baden gehört demnach zu den hygienischen Mindeststandards. Allerdings gilt hier wie bei allen anderen Lärmbelästigungen: Nehmen Sie Rücksicht auf andere Mieter im Haus.24.02.2016

Laute Musik, Duschen, Waschen: Was Sie nach 22 Uhr in ...

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Woher ich das weiß:Recherche

Nein, das ist keine Lärmbelästigung.