Dürften zwei cousins heiraten?

8 Antworten

Ehe für alle ist dir ein Begriff?

Was auch immer man davon halten mag, es gibt sie. Und somit kann eine männliche Person eine andere männliche Person heiraten.

Bei Cousins besteht zudem in jedem Falle kein Ehehindernis

verreisterNutzer  01.11.2019, 16:36

Ich dachte nur, da es in der verwandschaft ist, könnte es verboten sein

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BeviBaby  01.11.2019, 16:37
@verreisterNutzer

Nicht bei diesem Verwandtschaftsgrad. Das wäre nur bei Eltern/Kind, Großeltern/Enkel und Bruder/Schwester ein Problem. Rein gesetzlich steht einer Ehe zwischen Cousin und Cousine oder Onkel und Nichte nichts im Wege

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Ja. Nur Geschwister oder Halbgeschwister dürfen wegen des Verbotes des Inzests einander nicht heiraten.

Aber wenn man gleichgeschlechtlich ist, entfällt ohnehin das Argument eines Inzests, aus dem erblich belastete Nachkommen hervorgehen könnten. Ich glaube, da gibt es eine Gesetzeslücke, weil der Gesetzgeber noch nicht darüber nachgedacht hat, dass zwei Brüder oder zwei Schwestern einander heiraten wollen könnten.

Eine interessante Idee. Ich weiß gar nicht, wie die moralische Auffassung dazu sein könnte, wenn zwei Brüder oder zwei Cousins miteinander homosexuellen Sex haben.

BeviBaby  01.11.2019, 16:52

Die Gesetzeslücke gibt es ohnehin, aber

erstmal ist der EInstieg nicht ganz Richtig: Die Ehe ist verboten zwischen Blutsverwandten gerader Linie (also nicht nur Bruder/Schwester, sondern auch Eltern/Kind oder Großeltern/Enkel). Dies gilt auch dann wenn die entsprechenden Familienverhältnisse durch Adoption entstanden sind.

Das 'Argument eines Inzests'... du meinst vermutlich die Argumentation 'kein erbgesunder Nachwuchs'... ja, das mag sein. Doch dieses Argument ist ohnehin hinfällig, denn der Deutsche Staat greift ja auch nicht bei Erbkrankheiten wie MS oder Chorea Huntington ein, die ein höheres Risiko haben an den Nachwuchs weitergegeben zu werden (50% gegen die 25% bei sexueller Beziehung Bruder/Schwester). Warum? Weil das das Risiko ist, das die Eltern eingehen müssen, wie mir scheint. Dann aber auch in jedem Falle, AUCH bei einer Beziehung mit Familienangehörigen.
Die 'Gesetzeslücke' besteht in erster Linie darin, dass sich der Wortlaut des Gesetzes nur auf Vaginalverkehr bezieht. Dass jemand gleichgeschlechtliches Heiraten will ist ja ohnehin ziemlich neu, jedoch nehme ich an, dass dennoch weiterhin die Formulierung 'Blutsverwandter in gerader Linie' besteht udn damit auch gleichgeschlechtliche Ehen zwischen Bruder/Bruder etc. mitinbegriffen sind.

Die moralische Auffassung ist vermutlich die gleiche wie sonst auch... einige finden solche Beziehungen okay (so wie ich) und sind der Meinung, dass das ins Privatleben der jeweiligen Personen gehört, so wie JEDE sexuelle Beziehung, andere werden die ganze Sache als widerwärtig abstempeln

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Paguangare  01.11.2019, 21:28
@BeviBaby

OK. Ich gebe zu, dass ich mich mit dem BGB nicht so gut auskenne und bezüglich des Verbots der Geschwisterehe nicht hinreichend recherchiert habe, bevor ich die Antwort gegeben habe.

Ich vermute aber, dass § 1307 BGB abgefasst wurde, bevor jemand die Idee hatte, dass jemals eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen eingeführt werden könnte. Also hatte man nur an ein Verbot der Ehe zwischen Bruder und Schwester (und sonstige verschiedengeschlechtliche in gerader Linie verwandte Personen) gedacht.

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BeviBaby  01.11.2019, 21:34
@Paguangare

Ja, aber das ist doch bei dem Wortlaut egal. Was sagt das Gesetz aus? Ehe zwischen Personen, die in gerader Linie verwandt oder vollbürtige oer halbbürtige Geschwister sind, ist nicht gestattet. Hier braucht man keine Neudefinition des Begriffes oder eine Umformulierung, wie es im §173 STGB vonnöten wäre, denn die Aussage ist ganz klar.

Woran man bei Einführung des Gesetzes gedacht hat ist in diesem Falle, wie gesagt, relativ gleichgültig, denn man hat das Ehehindernis für Personen in Gerader Linie bzw Geschwister drin. Wenn da jetzt stünde 'Eltern/KInd, Bruder/Schwester', dann wäre es etwas anderes. So steht eindeutig auch ein Verbot zwischen Bruder/Bruder etc. im Raum.

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"Deutsches Eherecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt Ehen zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade – verboten sind nur Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil→Kind, Großelternteil→Enkelkind) und zwischen Geschwistern (siehe Geschwisterehe)"

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtenheirat

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