Dürfen Vermieter vorschreiben wie ich meine Katze halten darf?
Hallo zusammen!
Ich habe seit ca 1 Jahr eine Katze. Ich habe meine Vermieter damals davon in Kenntnis gesetzt. Sie haben dies erlaubt. (Im Mietvertrag ist das Thema "Tiere" gar nicht erwähnt). Aber, sie antworteten, dass ich meine Katze nur in der Wohnung halten darf. Jetzt kommt's: meine Nachbarin (welche allerdings mittlerweile ausgezogen ist, aber egal: > vor 1 Jahr wohnte sie noch hier) hat auch eine Katze, welche aber Freigängerin ist/war und das auch erlaubt wurde. Auch ist ein Hund im Haus, welcher natürlich raus muss. Frage: dürfen meine Vermieter das überhaupt vorschreiben -> ob Wohnungskatze oder Freigängerin? Denn, meine Katze wäre gerne Freigängerin... Und: dürfen sie überhaupt Unterschiede machen? Das ist doch völlig absurd, finde ich. Herzliche Grüße!
8 Antworten
Ja, sie dürfen Unterschiede machen. Und einen Hund zu genehmigen bedeutet nicht, dass sie auch eine Katze genehmigen müssen.
Das kommt - wie immer im Leben "ganz darauf an".
Ist die Wohnung für die Katze problemlos zu erreichen, weil man z.B. im EG wohnt und einen Balkon hat, zu dem man der Katze den Zugang ermöglich kann, dann kann der Vermieter das nicht verbieten.
Aber: wenn das nicht der Fall ist und die Katze durch den Hausflur laufen muss, dort die Wohnungstür ja nicht immer sofort geöffnet wird, die Katze sich also u.U. im Hausflur aufhält, es zu Konfrontationen mit dem Hund oder Mitmietern kommt, sie u.U. miaut, irgendwo hin pinkelt (all diese Gefahren bestehen ja), dann kann der Vermieter das natürlich verbieten.
Kein Vermieter muss vermeidbare Störungen oder Belästigungen der anderen Mieter hinnehmen - er ist sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert.
Das Problem ist, dass sie in den Sandkasten oder Garten kacken ausserdem gibt es immer wieder Katzenhasser und damit Probleme. Allerdings ist es Tierquälerei, die Katze im Haus zu halten. Also hast du entweder keine Katze oder du lässt sie rumlaufen und hoffst niemand beklagt sich, rechnest damit umziehen zu müssen oder redest nochmals mit dem Vermieter.
Hallo,
Also solang es geduldet ist das die Katze erlaubt ist, und im Mietvertrag geregelt ist das du welche halten darfst kann dein Vermieter dir das nicht vorschreiben wie du sie zu halten hast wie du sagtest dein Nachbar hat einen Hund der ja auch raus muss.. Kann es ihm egal sein was du wie handhast wenn Katzen oder generell Haustiere erlaubt sind kann er dir garnichts
LG
Natürlich kann der Vermieter dazu Vorschriften machen! Keine Katze muss im Hausflur geduldet werden, wenn die Katze die Wohnung nur über diesen erreichen kann, bzw. wenn nicht sichergestellt ist, dass die Wohnungstür IMMER und SOFORT für die Katze geöffnet wird. Und DAS ist bei Freigängern kaum zu gewährleisten. Ansonsten stellt das eine mögliche Beeinträchtigung der anderen Mieter dar, die der Vermieter nicht hinnehmen muss.
Niemand kann Dir verwehren Deine Katze rauszulassen. Das geht Deine Vermieter schlichtweg nichts an, wenn z.B. Deine Katze über die Verandatür rein und rausgeht.